HÖP Ubstadt-Weiher Planungslos 2

Deadline:12 Oct 2026, 07:00

Tender information
Karlsruhe, Landkreis
Type
Contract
Procedure
Negotiated with a call for competition
Ref. number
RPKR53-2026-053
Duration
21/12/2026 - 31/12/2030
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1 realisiert das Hochwasserschutz- und Ökologieprojekt in Ubstadt-Weiher, kurz: "HÖP Ubstadt_Weiher", entlang des Kraichbachs, für das der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Der Kraichbach ist in dem betroffenen Bereich ein Gewässer erster Ordnung. Zusammen mit den Hochwasserschutzmaßnahmen sind zur Umsetzung der Ziele nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) weitreichende gewässerökologische Verbesserungen vorgesehen. Und auch die Förderung des Feuchtgebietscharakters des Naturschutzgebietes "Bruch bei Stettfeld" ist mit dem Projekt verbunden. Das Projekt "HÖP Ubstadt-Weiher" führt somit zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in den Siedlungsgebieten von Ubstadt-Weiher, und leistet auch einen wesentlichen Beitrag zur ökologischen Aufwertung des Stettfelder Bruchs. Die ingenieurbautechnischen Maßnahmen umfassen im Wesentlichen den Neubau bzw. die Ertüchtigung von Hochwasserschutzdämmen sowie den Neubau einer Hochwasserschutzmauer, den gewässerökologischen Ausbau des Kraichbachs in einem sog. Entwicklungskorridor, den Neubau von Durchlassbauwerken und den Rückbau und Neubau einer Brücke. Das Projektgebiet liegt in weiten Teilen in dem Naturschutzgebiet "Bruch bei Stettfeld". Es handelt sich hier um einen äußerst sensiblen Naturraum mit einem überdurchschnittlichen Artenreichtum, u. a. mit dem Vorkommen von besonders und streng geschützten Arten. Das führt dazu, dass die Baumaßnahmen mit sehr hohen Anforderungen an den Arten- und Naturschutz auszuführen sind. Dies ist u. a. mittels einer komplexen Planung der Bauabwicklung und zahlreicher Regelungen zu gewährleisten, z. B. Bauzeitenregelungen, Schutzmaßnahmen für Bäume im Baufeld, Verfahrensweise für den Rückbau von Dämmen und Uferböschungen, Wiederverwendung von Böden, etc. Für die Überwachung der Schutzmaßnahmen kommen neben der Örtlichen Bauüberwachung eine Ökologische Baubegleitung und eine Bodenkundliche Baubegleitung zum Einsatz. Für die Dauer der Bauabwicklung sind zudem geeignete Maßnahmen für den Hochwasserschutz festzulegen und dauerhaft vorzuhalten. Weitere Besonderheiten bei dem Projekt sind Kampfmittelverdachtsflächen, die auf Grundlage einer Luftbildauswertung festgestellt wurde, sowie archäologische Kulturdenkmäler bzw. Prüffälle, die sich im Projektgebiet befinden und die nach dem Fund zu erfassen sind. Weiterhin gibt es Baumaßnahmen mit der Betroffenheit der angrenzenden Strecke der Deutschen Bahn AG. Zudem kreuzt die Trasse der Produktfernleitung Huttenheim-Heilbronn der Bundeswehr, sog. NATO-Pipeline, das Baufeld. Das Planungslos PL1 mit Leistungen zur "technischen Planung, darunter Objektplanung, Tragwerksplanung, Technischer Ausrüstung, Vermessung etc." wurden in dem Verfahren TED 226832-2026 vergeben. Gegenstand des vorliegenden Planungslos PL2 - sind Planungsleistungen zur Umweltplanung, Bodenkundliche und Ökologische Baubegleitung, Artenschutz, siehe nachfolgende Erläuterungen Es ist vorgesehen Leistungen zur "Geotechnik" in einem Planungslos PL3 auszuschreiben.

HÖP Ubstadt-Weiher Planungslos 2

Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen: Pos. 1) Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI Leistungsphasen 5 bis 6, 7 bis 9 (Option) Pos. 2) Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen Pos. 3) Erfolgskontrolle (ökologische Wirksamkeit) Pos. 4) Ökologisches Monitoring Pos. 5) Maßnahmen für Bodenschutz Pos. 6) Bodenkundliche Baubegleitung Pos. 7) Ökologische Baubegleitung Pos. 8) Kompensationsverzeichnis Pos. 9) Unterhaltungs- und Pflegeplan Pos. 10) Ablauf- und Terminplan Pos. 11) Mitwirken bei der Öffentlichkeitsarbeit (Option) Pos. 12) Anfahrtspauschale für Ortstermine (Option) Pos. 13) Besondere Leistungen (Option) Für den Auftrag gelten: a) Vertragsabschluss und Leistungsbeginn vsl. 21.12.2026. b) Vorbereitende Maßnahmen / Baubeginn: Ziel 4. Quartal 2027 Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist. Einzelheiten bzgl. der Abwicklung sind nach Leistungsbeginn mit dem AG abzustimmen. Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes nach Bedarf und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.

Buyer
Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref. 53.1
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10 Sept - Publication date
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