Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen, mit und ohne Feststellanlagen in Baden-Württemberg, VOEK 515-25

Deadline:22 Jul 2026, 07:00

Tender information
Germany
Rhein-Neckar-Kreis
Pforzheim, Stadtkreis
Ravensburg
Mannheim, Stadtkreis
Neckar-Odenwald-Kreis
Sigmaringen
Biberach
Rastatt
Heidelberg, Stadtkreis
Bodenseekreis
Ulm, Stadtkreis
Karlsruhe, Stadtkreis
Karlsruhe, Landkreis
Alb-Donau-Kreis
Tübingen, Landkreis
Baden-Baden, Stadtkreis
Zollernalbkreis
Reutlingen
Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
VOEK 515-25
Duration
15/10/2026 - 14/10/2030
Gegenstand der Ausschreibung sind Wartungs- und Prüfleistungen an hand- und kraftbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen. --- Die ausgeschriebene Leistung ist in insgesamt sechs Gebietslose aufgeteilt. ---- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) - Sicherheitstechnische Prüfung - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung von Feststellanlagen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Der Auftrag umfasst folgende Anlagen: Los 1: insgesamt 202 Anlagen, davon 158 Türen, 42 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen Los 2: insgesamt 770 Anlagen, davon 731 Türen, 39 Tore Los 3: insgesamt 1.403 Anlagen, davon 875 Türen, 228 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen Los 4: insgesamt 449 Anlagen, davon 240 Türen, 209 Tore Los 5: insgesamt 1.423 Anlagen, davon 1.096 Türen, 319 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen Los 6: insgesamt 173 Anlagen, davon 115 Türen, 58 Tore --- Dem AN werden die in dem Leistungsverzeichnis und der/den Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. --- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung und Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte / Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung und Prüfung nicht erhöhen. --- Bei denen im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen besteht generell nur ein Anspruch auf Vergütung: ausschließlich nach gesonderter Beauftragung in Textform durch die AG und einen, zusammen mit der Rechnung eingereichten und von der AG bestätigten Leistungsnachweis. Ein pauschaler Anspruch auf Abrechnung besteht nicht! --- Die AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen, mit und ohne Feststellanlagen in Karlsruhe

Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) an insgesamt 202 Anlagen, davon 158 Türen, 42 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.

Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen, mit und ohne Feststellanlagen in in Heidelberg, Ladenburg, Neckargemünd, Mannheim, Karlsruhe und Rastatt

Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) an insgesamt 770 Anlagen, davon 731 Türen, 39 Tore durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.

Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen, mit und ohne Feststellanlagen in Stuttgart, Heilbronn und Sigmaringen und Umgebung

Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich bzw. halbjährlich (gem. Bestandsliste), in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich bzw. halbjährlich (gem. Bestandsliste), in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) 1.403 Anlagen, davon 875 Türen, 228 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.

Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen, mit und ohne Feststellanlagen in Münsingen, Ulm und Umgebung

Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) an insgesamt 449 Anlagen, davon 240 Türen, 209 Tore durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.

Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen, mit und ohne Feststellanlagen in Freiburg und Umgebung

Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) an insgesamt 1.423 Anlagen, davon 1.096 Türen, 319 Tore sowie weitere hand- und kraftbetätigte Anlagen durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Tore - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.

Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen, mit und ohne Feststellanlagen in Karlsruhe und Umgebung

Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) an insgesamt 173 Anlagen, davon 115 Türen, 58 Tore durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.

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