Schöpfwerk Niendorf - Ersatzneubau
Umweltplanung
Eine ausführliche Darstellung ist den Anlagen 1a "Leistungsbeschreibung Los Umweltplanung" bzw. 1b "Leistungsbeschreibung Los Ingenieurbauwerk" zu entnehmen! Ziel der Planungen ist der Abriss des bestehenden Schöpfwerks und die Errichtung eines modernen Schöpfwerkes, das den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Hochwasserschutz entspricht, sowie einen wirtschaftlichen und energieeffizienten Betrieb ermöglicht. Darüber hinaus sind die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zur Durchgängigkeit zu erfüllen und die naturschutzfachlichen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich fischschonender Pumpentechnik und der umliegenden Schutzgebiete, einzubeziehen. Das Schöpfwerk soll möglichst flächen- und ressourcenschonend neu errichtet werden, dafür ist nach Möglichkeit mit der Verwendung von Recyclingbaustoffen und nachwachsenden Rohstoffen zu planen. Dazu sind bei der Ermittlung der Vorzugsvariante Lebenszykluskosten und Klimawirkung mit zu berücksichtigen, insbesondere sind CO2-Schattenpreise zu ermitteln. Hierbei sind auch die Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG) und der niedersächsischen Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) zu berücksichtigen. Eine DGNB-zertifizierte nachhaltige Zero-Emission-Baustelle wird angestrebt. Zur Verkürzung der Bauzeit und Vereinfachung von Betrieb und Unterhaltung sind Überlegungen hinsichtlich modularer Bauweise und Verwendung von Fertigbauteilen anzustellen. Die in Rede stehenden Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt und nach Abschluss des Verfahrens aus Finanzierungsgründen leistungsphasenweise beauftragt. Geplant ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 (Vorplanung), sowie bei Vorliegen der Finanzierungszusage der Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung). Eine rechtskräftige Genehmigung ist für 2029 anzustreben. Los 1 "Umweltplanung" umfasst die umweltplanerischen Leistungen, die für einen Planfeststellungsantrag mit UVP-Pflicht notwendig sind. Die Leistungen werden aufgrund der vielfältigen Betroffenheiten von Schutzgebieten und -gütern der Honorarzone 3 zugeordnet. Der genaue Umfang optionalen und der besonderen Leistungen wird in der Verhandlungsphase festgelegt. Aktuell laufen erste Abstimmungen mit den unteren Naturschutzbehörden (Landkreis und Biosphärenreservatsverwaltung) zu den voraussichtlich notwendigen Kartierungen und zum Untersuchungsumfang. Unteranderem beinhaltet Los 1: - Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 HOAI) - Umweltverträglichkeitsstudie (Anlage 1.1 HOAI) - Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht - FFH-Verträglichkeitsprüfung - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie - Scoping (Unterlage und Termin) Los 2 "Ingenieurbauwerk" umfasst unteranderem die Grundleistungen der HOAI-Leistungsbilder - Gebäude (§ 34 HOAI) - Freianlagen (§39 HOAI) - Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) - Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) - Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) - Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) - Geotechnik (Anlage 1.3 HOAI) - Planungsbegleitende Vermessung (Anlage 1.4 HOAI) sowie diverse besondere Leistungen. In Teilen werden Leistungsphasen der Grundleistungen, sowie Besondere Leistungen lediglich optional vergeben! Eine ausführliche Darstellung, welche Leistungen optional sind, ist den Anlagen 1a und 1b zu entnehmen! Die endgültige Festlegung des Leistungsumfangs erfolgt in der Verhandlungsphase. Ein Abruf der optionalen Leistungen erfolgt leistungsphasenweise für jede Leistung gesondert schriftlich durch den Auftraggeber. Hierbei behält sich der Auftraggeber die Option vor, die optionalen Leistungen einzeln oder nicht abzurufen. Ein Anspruch auf Abschluss weiterführender Verträge nach Beendigung einer Leistungsphase für die folgende Leistungsphase besteht nicht. Zudem behält sich der Auftraggeber vor (optional), den Auftragnehmer mit den in der HOAI 2021 aufgeführten Besonderen Leistungen der jeweiligen Leistungsphasen zu beauftragen, wenn diese erforderlich sind, um das Planungsziel zu erreichen. Das Vergabeverfahren wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf dem Vergabeportal des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de veröffentlicht. Es wird ein voll-elektronisches zweistufiges EU-Vergabeverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (Bewerbungsphase) sind von den Bewerbern der beigefügte Bewerbungsbogen (Anlage 2) und Referenzdatenblatt (Anlage 3a und/oder 3b) ausgefüllt vorzulegen. Hiermit weisen die Unternehmen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ihre Eignung nach. Mit Angebotsaufforderung sind gegebenenfalls Nachweise durch den Bieter beizubringen, für die zum Teilnahmewettbewerb nur eine Eigenerklärung als vorläufiger Nachweis vorgelegt wurde. Die Auswahl unter den Bewerbern findet durch die Aus- und Bewertung der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorgelegten Unterlagen (Bewerbungsbogen und Referenzdatenblätter) anhand einer Bewertungsmatrix (Anlage 4) statt. Ausgehend von einer hinreichenden Anzahl von Bewerbern, werden im Nachgang zum Teilnahmewettbewerb gemäß § 51 VgV jeweils die drei Bewerber je Los mit den höchsten Punktzahlen ausgewählt und zur Angebotsabgabe und ggf. zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Der Auftraggeber behält sich die mögliche Beauftragung eines Erstangebotes (ohne Verhandlungen) gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor. Die Bewertungsergebnisse der Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb werden bei den späteren Angebotsbewertungen nicht herangezogen.
Ingenieurbauwerk
Eine ausführliche Darstellung ist den Anlagen 1a "Leistungsbeschreibung Los Umweltplanung" bzw. 1b "Leistungsbeschreibung Los Ingenieurbauwerk" zu entnehmen! Ziel der Planungen ist der Abriss des bestehenden Schöpfwerks und die Errichtung eines modernen Schöpfwerkes, das den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Hochwasserschutz entspricht, sowie einen wirtschaftlichen und energieeffizienten Betrieb ermöglicht. Darüber hinaus sind die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zur Durchgängigkeit zu erfüllen und die naturschutzfachlichen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich fischschonender Pumpentechnik und der umliegenden Schutzgebiete, einzubeziehen. Das Schöpfwerk soll möglichst flächen- und ressourcenschonend neu errichtet werden, dafür ist nach Möglichkeit mit der Verwendung von Recyclingbaustoffen und nachwachsenden Rohstoffen zu planen. Dazu sind bei der Ermittlung der Vorzugsvariante Lebenszykluskosten und Klimawirkung mit zu berücksichtigen, insbesondere sind CO2-Schattenpreise zu ermitteln. Hierbei sind auch die Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG) und der niedersächsischen Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) zu berücksichtigen. Eine DGNB-zertifizierte nachhaltige Zero-Emission-Baustelle wird angestrebt. Zur Verkürzung der Bauzeit und Vereinfachung von Betrieb und Unterhaltung sind Überlegungen hinsichtlich modularer Bauweise und Verwendung von Fertigbauteilen anzustellen. Die in Rede stehenden Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt und nach Abschluss des Verfahrens aus Finanzierungsgründen leistungsphasenweise beauftragt. Geplant ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 (Vorplanung), sowie bei Vorliegen der Finanzierungszusage der Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfs- und Genehmigungsplanung). Eine rechtskräftige Genehmigung ist für 2029 anzustreben. Los 1 "Umweltplanung" umfasst die umweltplanerischen Leistungen, die für einen Planfeststellungsantrag mit UVP-Pflicht notwendig sind. Die Leistungen werden aufgrund der vielfältigen Betroffenheiten von Schutzgebieten und -gütern der Honorarzone 3 zugeordnet. Der genaue Umfang optionalen und der besonderen Leistungen wird in der Verhandlungsphase festgelegt. Aktuell laufen erste Abstimmungen mit den unteren Naturschutzbehörden (Landkreis und Biosphärenreservatsverwaltung) zu den voraussichtlich notwendigen Kartierungen und zum Untersuchungsumfang. Unteranderem beinhaltet Los 1: - Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 HOAI) - Umweltverträglichkeitsstudie (Anlage 1.1 HOAI) - Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht - FFH-Verträglichkeitsprüfung - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie - Scoping (Unterlage und Termin) Los 2 "Ingenieurbauwerk" umfasst unteranderem die Grundleistungen der HOAI-Leistungsbilder - Gebäude (§ 34 HOAI) - Freianlagen (§39 HOAI) - Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) - Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) - Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) - Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) - Geotechnik (Anlage 1.3 HOAI) - Planungsbegleitende Vermessung (Anlage 1.4 HOAI) sowie diverse besondere Leistungen. In Teilen werden Leistungsphasen der Grundleistungen, sowie Besondere Leistungen lediglich optional vergeben! Eine ausführliche Darstellung, welche Leistungen optional sind, ist den Anlagen 1a und 1b zu entnehmen! Die endgültige Festlegung des Leistungsumfangs erfolgt in der Verhandlungsphase. Ein Abruf der optionalen Leistungen erfolgt leistungsphasenweise für jede Leistung gesondert schriftlich durch den Auftraggeber. Hierbei behält sich der Auftraggeber die Option vor, die optionalen Leistungen einzeln oder nicht abzurufen. Ein Anspruch auf Abschluss weiterführender Verträge nach Beendigung einer Leistungsphase für die folgende Leistungsphase besteht nicht. Zudem behält sich der Auftraggeber vor (optional), den Auftragnehmer mit den in der HOAI 2021 aufgeführten Besonderen Leistungen der jeweiligen Leistungsphasen zu beauftragen, wenn diese erforderlich sind, um das Planungsziel zu erreichen. Das Vergabeverfahren wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf dem Vergabeportal des Landes Niedersachsen unter https://vergabe.niedersachsen.de veröffentlicht. Es wird ein voll-elektronisches zweistufiges EU-Vergabeverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes (Bewerbungsphase) sind von den Bewerbern der beigefügte Bewerbungsbogen (Anlage 2) und Referenzdatenblatt (Anlage 3a und/oder 3b) ausgefüllt vorzulegen. Hiermit weisen die Unternehmen das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ihre Eignung nach. Mit Angebotsaufforderung sind gegebenenfalls Nachweise durch den Bieter beizubringen, für die zum Teilnahmewettbewerb nur eine Eigenerklärung als vorläufiger Nachweis vorgelegt wurde. Die Auswahl unter den Bewerbern findet durch die Aus- und Bewertung der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorgelegten Unterlagen (Bewerbungsbogen und Referenzdatenblätter) anhand einer Bewertungsmatrix (Anlage 4) statt. Ausgehend von einer hinreichenden Anzahl von Bewerbern, werden im Nachgang zum Teilnahmewettbewerb gemäß § 51 VgV jeweils die drei Bewerber je Los mit den höchsten Punktzahlen ausgewählt und zur Angebotsabgabe und ggf. zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Der Auftraggeber behält sich die mögliche Beauftragung eines Erstangebotes (ohne Verhandlungen) gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor. Die Bewertungsergebnisse der Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb werden bei den späteren Angebotsbewertungen nicht herangezogen.