Nachtrag Rahmenvertrag über die Fertigung und Lieferung von Leiterseilen für Freileitungen
Nachtrag zu Rahmenvertrag über die Fertigung und Lieferung von Leiterseilen für Freileitungen
Der Nachtrag wird gem. §132 Abs. 2 GWB erteilt. Folgender Ausnahmetatbestand wird dazu herangezogen: Die Erhöhung des maximalen Abrufvolumens (Höchstwert) der bestehenden Rahmenvereinbarung ist rechtmäßig, da sie aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. 1. Bei der ursprünglichen Ausschreibung der Rahmenvereinbarungen wurde auf Basis einer pflichtgemäßen, sorgfältigen Bedarfsermittlung ein durchschnittlicher Mengenanstieg von ca. 40 % auf Jahressicht prognostiziert. Dass das Vergabevolumen bereits im ersten Halbjahr 2026 voraussichtlich das 2,5-fache des gesamten Vorjahres erreichen wird, ist auf externe, bei Ausschreibungsbeginn nicht absehbare Faktoren zurückzuführen. Bisher war davon auszugehen, dass die Bestellung der prognostizierten Projektbedarfe ca. 0,5 Jahre im Vorfeld des Beginns der entsprechenden Lieferungen, bei Großbedarfen im Regelfall gesplittet, ausgelöst wird. Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Verwerfungen treten verlängerte Lieferzeiten auf und es werden zusätzliche Sicherheitspuffer einkalkuliert. Dies führt zum einen zu einem früheren Ausschreibungsstart der Projektbedarfe und zum anderen dazu, dass mehrjährige Bedarfe von Großprojekten zur Kapazitätssicherung vollständig zu Projektbeginn vergeben werden sollen. Erstmals wurde hierdurch bei TenneT Germany ein Projektausschreibungsvolumen von 2.000 Kilometern Leiterseil überschritten, eine Ausschreibung mit einem Volumen von ca. 4.000 Kilometern steht in Kürze an. 2. Zusätzlich wird die vorzeitige Erschöpfung des finanziellen Höchstwerts durch eine massive, unvorhersehbare Marktverwerfung beim Hauptausgangsmaterial Aluminium beschleunigt. Der Preisanstieg von ca. 50 % seit dem Ausschreibungszeitpunkt der Rahmenvereinbarungen übersteigt die üblichen Marktschwankungen erheblich und resultiert insbesondere aus den gegenwärtigen geopolitischen Krisen (Naher Osten), verschärften Umwelt- und CO²-Vorgaben sowie wachsenden Energiekosten, die bei der ursprünglichen Wertermittlung und Budgetierung unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehbar waren. 3. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt durch die Erhöhung des Höchstwertes unberührt; es werden unverändert die ursprünglich ausgeschriebenen Leiterseile zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung bezogen.