14-AR-26-143; Amt Rantzau; Planung Markttreff Ellerhoop

Deadline:30 Jul 2026, 08:00

Tender information
Pinneberg
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Evaluation criteria
Quality, Price
Ref. number
14-AR-26-143
Estimated value
€425,847
Duration
75 months
Die Gemeinde Ellerhoop (ca. 1.600 Einwohner, Amt Rantzau, Kreis Pinneberg) realisiert den Neubau eines MarktTreff als kommunales Infrastrukturprojekt. Ziel ist die Schaffung von Grundversorgung, Dienstleistungsangeboten und einer Treffpunktfunktion für die Dorfgemeinschaft.

14-AR-26-143; Amt Rantzau; Planung Markttreff Ellerhoop

Die Gemeinde Ellerhoop (ca. 1.600 Einwohner, Amt Rantzau, Kreis Pinneberg) realisiert den Neubau eines MarktTreff als kommunales Infrastrukturprojekt. Ziel ist die Schaffung von Grundversorgung, Dienstleistungsangeboten und einer Treffpunktfunktion für die Dorfgemeinschaft. Zielsetzung ist der Aufbau eines wirtschaftlich tragfähigen MarktTreff Ellerhoop in kommunaler Trägerschaft mit den drei Säulen: - I. Kerngeschäft / Grundversorgung (24/7-Lebensmittelmarkt, ca. 150 m²) - II. Ergänzende Dienstleistungen (Café, Wellness, Tanzschule, Büroflächen etc.) - III. Treffpunktfunktion (Multifunktionsraum / DorfTreff, ca. 134 m², flexibel teilbar) Der Neubau wird als Winkelbau auf einer Gemeindefläche östlich des Multifunktionszentrums / Feuerwehrgerätehauses an der Dorfstraße errichtet. Das Bebauungsplanverfahren (Änderung B-Plan 9 / F-Plan, Parallelverfahren) läuft. _____________________________________________________ Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben zusammen mit dem übrigen Angebot ab. Ohne dieses wird Ihr Angebot -ohne die Möglichkeit der Aufklärung oder/und Nachforderung- ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen und deren Zeitpunkt erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen. _____________________________________________________ In der Leistungsbeschreibung unter Punkt 5.4 wird die Entfernung zum Standort in Kilometern bewertet. Die Kilometerangaben beziehen sich auf "im Umkreis bis zu ... Km". Für die Feststellung der Distanz wird die Luftlinie zugrunde gelegt. _____________________________________________________ Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig jedoch mit der Ausnahme folgender, kritischer Aufgabenstellung: Gebäude, Außenanlagen. _____________________________________________________ Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der Entscheidung des EuGH (Urteil v. 4.7.2019, Rs. C-377/17) und des dazu ergangenen Informationsschreibens des Bundeswirtschaftsministeriums vom 4.7.2019 die für europarechtswidrig erklärten Regelungen der HOAI nicht mehr anzuwenden sind. Daher führt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Architekten- oder Ingenieurleistungen allein die Tatsache, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindestsätze oder oberhalb der Höchstsätze der HOAI liegen, nicht mehr zum Angebotsausschluss. Die Prüfung des Vorliegens eines ungewöhnlich niedrigen Angebots bleibt davon unberührt. _____________________________________________________ Für die Fälligkeit des Honorars und Abschlagszahlungen werden ergänzend die Regelungen der HOAI und über dessen Verweisungen die bezuggenommenen Regelungen des BGB vereinbart. Nur soweit dort keine weitergehenden Regelungen enthalten sind, gelten insoweit nachrangig die diesbezüglichen Regelungen der VOL/B. _____________________________________________________ Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Soweit Unterlagen elektronisch eingereicht werden (müssen), sind dabei die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Vorliegend sind auch „Präsentationen“ Bestandteil des vorzulegenden Angebotes. Die zugehörigen Präsentationsunterlagen sind bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorzulegen, auch wenn der tatsächliche Präsentationstermin später oder zu diesem Zeitpunkt noch nicht terminiert ist. _____________________________________________________ Damit eine reibungslose Kommunikation möglich werden kann, wird dringend empfohlen sich – soweit nicht bereits geschehen – auf der eVergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche-evergabe.de/) freiwillig und kostenlos zu registrieren. Ohne eine solche Registrierung kann die Vergabestelle die nicht registrierten Bewerber/Bieter über nachträgliche Informationen nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es diesen, sich auf der eVergabeplattform regelmäßig selbst über etwaige Änderungen zu informieren. Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge oder/und Angebote sowie zu verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den beim Vergabeportal hinterlegten Nutzungsbedingungen. Es wird dringend empfohlen, die technischen Voraussetzungen und Kompatibilitäten zur Einreichung rechtzeitig vor Ablauf der benannten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu klären und zu verifizieren, damit eine ordnungsgemäße Übermittlung sichergestellt ist. Teilnahmeanträge oder/und Angebote, die nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehen, werden ausgeschlossen, soweit dies nicht im Wesentlichen auf ein Verschulden der Vergabestelle bzw. ein ihr zurechenbares Verschulden eines Dritten (z.B. des eVergabe-Plattformbetreibers) zurückzuführen ist. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist können auch bereits an die eVergabeplattform übermittelte oder teilweise übermittelte Teilnahmeanträge bzw. Angebote jederzeit zurückgezogen werden

Buyer
Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle
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