Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Mühlenkreiskliniken (AöR)
Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Mühlenkreiskliniken (AöR)
Die Mühlenkreiskliniken (AöR) sind eine in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts zusammengefasster Verbund des Johannes Wesling Klinikum Minden sowie der Krankenhäuser Lübbecke, Bad Oeynhausen sowie der Auguste-Viktoria-Klinik. Träger des Zusammenschlusses ist der Kreis Minden-Lübbecke. Die Mühlenkreiskliniken (AöR) beabsichtigen die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2026 an einen erfahrenen Wirtschaftsprüfer nach Maßgabe der anliegenden Vergabeunterlagen zu vergeben: - Prüfung des Jahresabschlusses der unter Einbeziehung der Buchführung gemäß § 30 Krankenhausgestaltungsgesetzt NRW (KHGG NRW) und den § 114a GO NW in entsprechender Anwendung der §§ 316 ff. HGB - Prüfungserweiterung: Prüfung nach § 53 HGrG - Prüfung DAWI zur Abgrenzung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse von den Dienstleistungen außerhalb des allgemeinen wirtschaftlichen Interesses.