Main-Kinzig-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft - Vergabe von Umschlag, Zwischenlagerung und Transport von Restmüll aus dem östlichen Main-Kinzig-Kreis zum MHKW Offenbach
Main-Kinzig-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft - Vergabe von Umschlag, Zwischenlagerung und Transport von Restmüll aus dem östlichen Main-Kinzig-Kreis zum MHKW Offenbach
Gegenstand der Ausschreibung sind der Umschlag und die kurzzeitige Zwischenlagerung des in den Kommunen Schlüchtern, Sinntal und Steinau eingesammelten Restmülls (AVV 20 03 01) auf einer vom Auftragnehmer bereitzustellenden, zugelassenen Umschlaganlage sowie der Transport zum MHKW Offenbach. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Zugriff auf eine für den Umschlag und die kurzzeitige Zwischenlagerung von Restmüll aus der kommunalen Sammlung genehmigte Anlage innerhalb der Gemeindegrenzen der drei östlichen Kommunen Schlüchtern, Sinntal bzw. Steinau. Im Einzelnen umfasst der Auftrag: - die Annahme des von den Sammelfahrzeugen angelieferten Restmülls auf der Umschlaganlage, - die Erfassung der Masse des angelieferten Restmülls über eine geeichte Fahrzeugwaage (mindestens Genauigkeitsklasse III), - die kurzfristige Zwischenlagerung des Restmülls auf der Umschlaganlage, getrennt von anderen Abfällen, - den Umschlag des Restmülls in größere Transporteinheiten, - den Transport des Restmülls zum MHKW Offenbach, Dietzenbacher Straße 189, 63069 Offenbach, - bei Revisions- oder Ausfallzeiten des MHKW Offenbach den Transport zum Zwischenlager auf dem Abfallwirtschaftszentrum Gelnhausen-Hailer, - die Bilanzierung und Dokumentation der Materialströme (u. a. digitale Schnittstelle zum Atlas-Wiegesystem der Fa. Qlar Europe GmbH). Voraussichtliche mittlere Jahresmenge: ca. 2.700 t/Jahr +/- 15 %. Die Vergabe der Leistungen erfolgt in einem Los. Die Grundlaufzeit des Vertrages beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.12.2028. Für die vom Bieter vorgesehene Umschlaganlage sind mit dem Angebot eine gültige Betriebsgenehmigung mit ausreichender Umschlag- und Zwischenlagerkapazität sowie eine gültige Transportgenehmigung für die Beförderung der beschriebenen Abfälle vorzulegen. Die Nutzung einer Anlage eines Dritten ist zulässig, wenn eine vertraglich abgesicherte Nutzungsmöglichkeit für die Vertragslaufzeit nachgewiesen wird. Näheres siehe Vergabeunterlagen.