Mit der Errichtung des neuen Rathauses 2001 hat Marquartstein einen neuen städtebaulichen Schwerpunkt gesetzt. Es liegt präsent in Alleinlage im südlichen Teil der ehemaligen Bahnanlagen und bildet zusammen mit dem Gasthaus und der Kirche einen typischen bayerischen „Dreiklang“. Das Rathaus ist ein zentrales öffentliches Gebäude mit starker Wirkung in alle Richtungen geworden. Städtebaulich möchte die Gemeinde Marquartstein die Ortsmitte im Bereich nördlich des Rathauses mit der Errichtung eines Schulgebäudes, einer Kindertagesstätte und eines Mehrzwecksaals als Bildungs- und Kultur-Schwerpunkt stärken (Realisierungsteil). Die öffentlichen Freianlagen im Bereich der ehemaligen Bahntrasse sollen aufgewertet und mit einem vielfältigen Angebot gestaltet werden (Ideenteil). Der Wettbewerbsumgriff umfasst insgesamt eine Fläche von rund 1,3 ha. _____
Geplant ist der Neubau einer einzügigen Grundschule mit Ganztagsbetreuung mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 1.900 m², die einen familiären Rahmen für die pädagogische Betreuung bietet. Die Schule versteht sich als gemeinschaftlicher Lern- und Lebensort und bezieht Natur, Bewegung und Nachhaltigkeit aktiv in den Schulalltag ein. Das neue Gebäude soll Platz für ca. 100 Kinder und flexible Räume für Unterricht, digitales Lernen, kreatives Arbeiten und gemeinschaftliche Nutzung bieten. _____
Die geplante Kindertagesstätte soll mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 1.200 m² als gemischte Einrichtung für Kindergarten und Krippe fungieren. In der Kita werden Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt betreut und in ihrer Entwicklung ganzheitlich gefördert. Die kindgerechten Räume und naturnahen Außenbereiche sind funktional gestaltet, bieten Sicherheit, Orientierung und vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und unterstützen den strukturierten Tagesablauf sowie die enge Zusammenarbeit mit den Eltern. _____
Die Gemeinde beabsichtigt die Errichtung eines multifunktional nutzbaren Mehrzwecksaals, der als lebendiger Treffpunkt für alle Generationen ein zentraler Baustein des neuen sozialen Zentrums in Marquartstein werden soll und darüber hinaus für den Sportunterricht der Grundschule zur Verfügung steht. Der Mehrzwecksaal einschließlich ergänzender Nutzungen soll mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 1.200 m² geplant werden. _____
Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft die Ausloberin die Objektplanung Gebäude für die Grundschule und Kindertagesstätte in die Honorarzone III und für die Mehrzweckhalle in die Honorarzone IV ein. Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft die Ausloberin die Objektplanung Freianlagen in die Honorarzone IV ein. _____
Mit dem vorliegenden Wettbewerb erwartet sich die Ausloberin für das Areal ein städtebaulich adäquates Konzept sowie für die geplanten Bauvorhaben gestalterisch, funktional und wirtschaftlich (in Bezug auf die Herstellungs-, Unterhalts- und Betriebskosten) überzeugende Lösungen.
Realisierungswettbewerb mit Ideenteil Neubau Grundschule, Kindertagesstätte und Mehrzwecksaal und Gestaltung der öffentlichen Freiflächen auf dem ehemaligen Bahngelände in Marquartstein
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Gebäude- und Freianlagenplanung für den Neubau einer einzügigen Grundschule, einer Kindertagesstätte und eines Mehrzwecksaals (Realisierungsteil) sowie für die Gestaltung der Freiräume auf dem ehemaligen Bahngelände in Marquartstein (Ideenteil). Die Wettbewerbsaufgabe ist unter 2.1 dieser Bekanntmachung beschrieben. _____
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen vergeben, dies sind die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, jeweils mindestens die Leistungsphasen 1 – 5 für die Grundschule, die Kindertagesstätte und den Mehrzwecksaal und die diesen Nutzungen zugeordneten Freianlagen, Erschließungen und Stellplätze. _____
Die Ausloberin beabsichtigt optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6 - 9 für die Grundschule, die Kindertagesstätte und den Mehrzwecksaal zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. _____
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 2. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden. _____
Es werden gesonderte Verträge über die Leistungen der Objektplanung Gebäude einerseits und über die Leistungen der Objektplanung Freianlagen andererseits geschlossen. Handelt es sich beim Preisträger um einen Zusammenschluss aus Architekturbüro und Landschaftsarchitekturbüro, müssen diese auch als Bietergemeinschaft am Verhandlungsverfahren teilnehmen. Der jeweilige Vertrag wird aber nur mit dem für die jeweilige Planungsdisziplin zuständigen Mitglied geschlossen (keine Arbeitsgemeinschaft/gesamtschuldnerische Haftung).