Lieferung Fahrgestelle und Aufbauten für drei Wechselladerfahrzeuge
Lieferung Fahrgestelle und Aufbauten für drei Wechselladerfahrzeuge
Der Kreis Lippe ist nach § 4 des BHKG NRW gesetzlich dazu verpflichtet Einheiten und Einrichtungen für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht zu unterhalten. Hierzu ist auch die Unterhaltung von Fahrzeugen und Einsatzmaterialien verpflichtend, um dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Der Kreis Lippe hält hierfür im FB Bevölkerungsschutz, Team 381.3 Feuerwehrausbildungszentrum seit vielen Jahren ein sogenanntes Wechselladersystem vor. Hierbei werden aktuell insgesamt drei Wechselladerfahrzeuge vorgehalten, um im Einsatzfall verschiedene Abrollbehälter und Logistikkomponenten zu transportieren. Die Beschaffung sieht eine Lieferung von drei Wechselladerfahrzeugen in Jahresschritten vor. Erstmalig ein Fahrzeug spätestens im Quartal 04/2027, das zweite Fahrzeug zum Quartal 01/2028 und das dritte Fahrzeug spätestens zum Quartal 04/2029.