Wartung Brandmeldeanlage, Meldertausch und Anlagenerweiterung
Wartung Brandmeldeanlage, Meldertausch und Anlagenerweiterung
Die Kliniken Ostalb gemeinnützige kommunale Anstalt öffentlichen Rechts (gkAöR) schreiben im Rahmen eines offenen Verfahrens einen Werkvertrag über die Durchführung von Wartungen und Reparaturen, sowie die Erneuerung von Brandmeldern entsprechend den nachfolgend definierten Bedingungen aus. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Werkvertrages mit einem Anbieter über eine Laufzeit von 3 Jahren mit Verlängerungsoption um 1 weiteres Jahr, sowie die Erneuerung von Rauchmel-dern. Der Vertrag beginnt zum 01.10.2026. Gegenstand dieses Vertrages ist die Inspektion, Wartung, Funktionsprüfung und Dokumentation der Brandmeldeanlage (BMA). Zusätzlich sind Ersatzteillieferungen und Erweiterungen der Anlagen, so-wie der Ersatz der veralteten Rauchmelder Teil der Ausschreibung. Diese sind gemäß: .1 DIN 14675 .2 DIN VDE 0833-1 und -2 .3 DIN EN 54 .4 VdS 2095 .5 VdS 3403 .6 LBO Baden Württemberg .7 VwV technische Baubestimmungen BW .8 Strahlenschutzverordnung .9 MLAR .10 DSGVO .11 Herstellervorgaben des eingesetzten Systems .12 Ggf. Auflagen der Bauaufsicht oder der Feuerwehr Die Leistungen umfassen alle Arbeiten, die zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Anlage erfor-derlich sind. Die einzelnen Anlagen sind in der Liste "Anlage 2 LV-2026_Liste_Anlagenbestand_BMA_OAK_2026-06-02" aufgeführt. Diese Auflistung stellt die aktuelle Situation in der Betriebsstätte dar. Für den Fall einer Veränderung des Bestandes an der Brandmeldeanlage während der Laufzeit des Vertrages wird vereinbart: Der Auftragnehmer (im Weiteren: AN) wird, unter Zugrundelegung der in dieser Ausschreibung an-gegebenen Bedingungen (Wartungstermine, Störungsbeseitigung, Wartungsintervalle / -kosten) auf Anforderung des Auftraggebers weitere Komponenten der Brandmeldeanlage in den Wartungsdienst / Störungsbeseitigung aufnehmen. In diesem Fall steht dem AN eine zusätzliche Vergütung zu, die unter Berücksichtigung einer Ver-gleichskalkulation zu den in dieser Ausschreibung angegebenen Kosten, zwischen dem Auftragge-ber und dem Auftragnehmer einvernehmlich vereinbart wird, soweit diese Vereinbarung vergabe-rechtlich zulässig ist. Durch Umbauten / Stilllegungen können Komponenten der Brandmeldeanlage wegfallen. Es wird vereinbart, dass mit dem Wegfall von Komponenten die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zah-lung einer Vergütung für die betroffenen Anlagen / Komponenten endet, ohne dass es einer beson-deren Kündigung bedarf. Der Wegfall der entsprechenden Anlage wird dem AN in schriftlicher Form mitgeteilt.