Winterdienstleistungen an Schulen und Verwaltungsgebäuden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Waren
Es werden Winterdienstleistungen an 5 Objekten vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen.
Neustrelitz
Es werden Winterdienstleistungen an 8 Objekten vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen.
Malchin
Es werden Winterdienstleistungen an 6 Objekten vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen.
Demmin
Es werden Winterdienstleistungen an 5 Objekten vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen.
Friedland
Es werden Winterdienstleistungen an einem Objekt vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen.
Altentreptow
Es werden Winterdienstleistungen an 2 Objekten vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen.