Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (Los 1) und eine Exzedenten-Haftpflicht-Versicherung (Los 2)
kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (BauRisk-Versicherung)
Gegenstand ist eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (BauRisk-Versicherung) mit den Vertragsteilen Bauleistungs-, Betriebshaftpflicht- (einschließlich Bauherren-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-) und Berufshaftpflicht-Versicherung sowie eine Exzedenten-Haftpflicht-Versicherung für alle - Neubauvorhaben, - Umbaumaßnahmen und - Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich der dazugehörigen Tiefbaumaßnahmen mit einer Gesamtbausumme ab 2.500.000 EUR innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die von der Versicherungsnehmerin oder den versicherten Unternehmen (gem. Ziffer 2a) beauftragt und während der Vertragslaufzeit begonnen werden. Sämtliche am Bau beteiligten Firmen der Bereiche Ausführung und Planung sollen im Rahmen dieser kombinierten Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (Los 1) sowie der separaten Exzedenten-Haftpflicht-Versicherung (Los 2) abgesichert werden und müssen insofern keine eigene Versicherung mehr vorhalten.
Excedenten -Haftpflicht-Versicherung
Gegenstand ist eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (BauRisk-Versicherung) mit den Vertragsteilen Bauleistungs-, Betriebshaftpflicht- (einschließlich Bauherren-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-) und Berufshaftpflicht-Versicherung sowie eine Exzedenten-Haftpflicht-Versicherung für alle - Neubauvorhaben, - Umbaumaßnahmen und - Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich der dazugehörigen Tiefbaumaßnahmen mit einer Gesamtbausumme ab 2.500.000 EUR innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die von der Versicherungsnehmerin oder den versicherten Unternehmen (gem. Ziffer 2a) beauftragt und während der Vertragslaufzeit begonnen werden. Sämtliche am Bau beteiligten Firmen der Bereiche Ausführung und Planung sollen im Rahmen dieser kombinierten Bauleistungs- und Haftpflicht-Versicherung (Los 1) sowie der separaten Exzedenten-Haftpflicht-Versicherung (Los 2) abgesichert werden und müssen insofern keine eigene Versicherung mehr vorhalten.