Prüfung Blitzschutzanlagen
KH Standorte
Die Prüfung hat durch eine zugelassene Blitzschutzfachkraft (oder vergleichbar) zu erfolgen. Die Planung der Prüfungen obliegt der Blitzschutzfachkraft. Der Plan ist einen Monat nach Auftragserteilung für die beauftragten Anlagen vorzulegen und abzustimmen. Da dem Klinikbetrieb der Vorrang zu geben ist, sind die Termine zur Prüfung eine Woche vor dem Termin nochmals mit der technischen Leitung des Standorts abzustimmen. Erforderliche Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen bei der Prüfung, auch durch Dritte (z.B. Wartungsunternehmen), sind in die Preise für die Prüfung einzukalkulieren. Der AG stellt für die Zeit der Prüfung "nur" eine ortskundige Person. Die einzelnen Prüfungen müssen durchgängig ohne längere Unterbrechung erfolgen.
FfS
Die Prüfung hat durch eine zugelassene Blitzschutzfachkraft (oder vergleichbar) zu erfolgen. Die Planung der Prüfungen obliegt der Blitzschutzfachkraft. Der Plan ist einen Monat nach Auftragserteilung für die beauftragten Anlagen vorzulegen und abzustimmen. Da dem Klinikbetrieb der Vorrang zu geben ist, sind die Termine zur Prüfung eine Woche vor dem Termin nochmals mit der technischen Leitung des Standorts abzustimmen. Erforderliche Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen bei der Prüfung, auch durch Dritte (z.B. Wartungsunternehmen), sind in die Preise für die Prüfung einzukalkulieren. Der AG stellt für die Zeit der Prüfung "nur" eine ortskundige Person. Die einzelnen Prüfungen müssen durchgängig ohne längere Unterbrechung erfolgen.
KMV
Die Prüfung hat durch eine zugelassene Blitzschutzfachkraft (oder vergleichbar) zu erfolgen. Die Planung der Prüfungen obliegt der Blitzschutzfachkraft. Der Plan ist einen Monat nach Auftragserteilung für die beauftragten Anlagen vorzulegen und abzustimmen. Da dem Klinikbetrieb der Vorrang zu geben ist, sind die Termine zur Prüfung eine Woche vor dem Termin nochmals mit der technischen Leitung des Standorts abzustimmen. Erforderliche Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen bei der Prüfung, auch durch Dritte (z.B. Wartungsunternehmen), sind in die Preise für die Prüfung einzukalkulieren. Der AG stellt für die Zeit der Prüfung "nur" eine ortskundige Person. Die einzelnen Prüfungen müssen durchgängig ohne längere Unterbrechung erfolgen.