Sachverständigendienstleistung BGZ Gorleben
Sachverständigendienstleistung BGZ Gorleben
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um Sachverständigendienstleistungen nach § 20 Atomgesetz (AtG) für das betriebene Brennelemente-Zwischenlager (BZG), das Abfall-Zwischenlager (AZG) sowie die Pilot-Konditionierungsanlage (PKA) in der Gemeinde Gorleben. Die staatliche Aufsicht wird vom MU wahrgenommen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben zieht die Aufsichtsbehörde nach § 20 AtG Sachverständige hinzu. Die Aufsichtsbehörde überwacht insbesondere - die Einhaltung der Bestimmungen, Auflagen und Nebenbestimmungen der Genehmigungsbescheide, - die Einhaltung der Vorschriften des Atomgesetzes, des Strahlenschutzgesetzes, der atomrechtlichen und strahlenschutzrechtlichen Verordnungen sowie diese konkretisierenden, nachgeordneten Vorschriften, Richtlinien und Regeln, - die Einhaltung der erlassenen aufsichtlichen Anordnungen und prüft, ob darüber hinaus zum Schutz von Leben und Gesundheit oder Sachgütern zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Kerntechnische Anlagen unterliegen einer kontinuierlichen staatlichen Aufsicht gemäß Atomgesetz Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und den zugehörigen Verordnungen, z. B. der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Daneben regeln untergesetzliche Regelwerke (z. B. Regeln des Kerntechnischen Ausschusses (KTA)) die Anforderungen an Betreiber und die Bewertungsmaßstäbe.