Zwei Hochtemperatur-Wärmepumpen DZNE Bonn
Zwei Hochtemperatur-Wärmepumpen DZNE Bonn
Liefern, montieren und betriebsfertig in Betrieb nehmen von zwei hocheffizienten Wasser/Wasser-Hochtemperatur-Wärmepumpen zur Innenaufstellung. Die Ausführung mit zwei separaten Wärmepumpeneinheiten dient der Betriebssicherheit, der bedarfsgerechten Leistungsanpassung, der gleichmäßigen Betriebsstundenverteilung sowie der Abdeckung von Hochlastsituationen im Parallelbetrieb. Die Wärmepumpen sind als vollständig funktionsfähige, industriell geeignete Anlagen auszuführen. Sie müssen alle für den sicheren und effizienten Betrieb erforderlichen kältetechnischen, hydraulischen, elektrischen, sicherheits- und regelungstechnischen Komponenten enthalten. Hierzu gehören insbesondere Wärmeübertrager, geeignete Verdichtertechnologie, Expansions- und Regelorgane, Sicherheits- und Schutzeinrichtungen, Schaltschrank, Steuerung, HMI sowie die erforderlichen Kommunikationsschnittstellen. Der Auftragnehmer schuldet die vollständige technische Planung, Auslegung, Lieferung, Montage, hydraulische und elektrische Einbindung, MSR-technische Integration, Parametrierung, Funktionsprüfung und Inbetriebnahme der Anlage. Die konkrete technische Bauart, Verdichtertechnologie und interne kältetechnische Ausführung bleiben dem Auftragnehmer überlassen, sofern die in dieser Leistungsbeschreibung geforderten Leistungsdaten, Temperaturen, Effizienzwerte, Betriebsgrenzen, Sicherheitsanforderungen, Schnittstellen, Fördervoraussetzungen und Nachweise vollständig erfüllt werden. Die Dimensionierung und Eignung des vorhandenen Pufferspeichers ist durch den Auftragnehmer zu prüfen und im Rahmen der Ausführungsplanung nachzuweisen. Der geplante Projektablauf sieht vor, dass im Jahr 2026 zunächst die technische Planung, Auslegung und Bestellung der Wärmepumpenanlage erfolgt. Hierzu gehören insbesondere die Ausführungsplanung, die technische Dimensionierung der Anlagenkomponenten, die Abstimmung der Schnittstellen zu den bestehenden Anlagen sowie die verbindliche Bestellung der Wärmepumpen einschließlich der erforderlichen Hauptkomponenten. Der nach Zuschlag zustande kommende Lieferungs- und Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage der KfW sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung enthalten. Mit den Bauarbeiten vor Ort darf erst nach wirksamer Förderantragstellung begonnen werden. Die angebotenen und tatsächlich einzubauenden Wärmepumpen müssen die für den Förderantrag maßgeblichen technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllen. Die genaue angebotene Type einschließlich Baureihe, Leistungsgröße und förderrelevanter Konfiguration muss im offiziellen BAFA-Wärmeerzeugerportal in der abschließenden Wärmeerzeugerliste 'Wärmepumpen' als förderfähig geführt sein. Die Listung ist mit dem Angebot und erneut vor Lieferung durch einen aktuellen amtlichen ZVI-/WEP-Auszug mit eindeutigem Bezug zur angebotenen Type nachzuweisen.