Magistrat der Stadt Tann, Rhönhalle Tann - Funktionserweiterung durch Aufwertung, Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung der Außenanlagen mit Spielplatz -Fachplanung HLS
Magistrat der Stadt Tann, Rhönhalle Tann - Funktionserweiterung durch Aufwertung, Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung der Außenanlagen mit Spielplatz -Fachplanung HLS
Die Stadt Tann (Rhön) beabsichtigt die Funktionserweiterung der Rhönhalle mit Aufwertung, Umbau und Sanierung sowie Neugestaltung der Außenanlagen mit Spielplatz. Der bestehende Gebäudekomplex soll funktional, gestalterisch und technisch auf einen zeitgemäßen Stand gebracht und für eine zukunftsfähige Nutzung als Veranstaltungs- und Versammlungsgebäude weiterentwickelt werden. Eine Variantenstudie mit möglichem Nutzungskonzept liegt vor und dient als Grundlage für die Planung. Die Gesamtkosten (KG 200 - 700) nach DIN 2765 werden vorläufig auf 5,0 Mio. € brutto geschätzt. Der Anteil der KG 400 (HLS) daran beträgt ca. 1,14 Mio. €. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Ingenieurleistung für die Fachplanung Technische Ausrüstung, nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2 §§ 53 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, Der AG geht davon aus, dass die LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich sein wird. - vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag - Technische Ausrüstung Besondere Leistungen: - Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2; nach IKEK / ggf. zusätzliche, z.B. energetische Programme) einschl. Kostentrennung nach Vorgabe der Fördermittelgeber - Beraten des AG sowie Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 4; nach IKEK / ggf. zusätzliche, z.B. energetische Programme) einschl. Kostentrennung nach Vorgabe der Fördermittelgeber Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Terminvorschau: (angedachter Projektzeitplan) - Start umgehend nach Abschluss VgV - Planungsphase - Abgabe Bauantrag / Förderantrag bis Ende 2026, spätestens Anfang 2027 (Deadline Förderantragsstellung IKEK für Baukosten 02/2027; Baugenehmigung muss zwingend vorliegen) - Baubeginn ab 07/2027 o Bauzeit ca. 2 Jahre o Die Bauausführung erfolgt in einem Zuge o Keine Nutzung der öffentlichen Bereiche während der Bauphase geplant - Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme: Ende 2029 - Gesamtfertigstellung Ende 2029