Planungsleistungen der LPH 5 & LPH 6 für den Umbau der Oberleitungsanlage im Rahmen des Neubaus einer Personenüberführung über die Bahnstrecke 6153 am Haltepunkt Hangelsberg
Planungsleistungen der LPH 5 & LPH 6 für den Umbau der Oberleitungsanlage im Rahmen des Neubaus einer Personenüberführung über die Bahnstrecke 6153 am Haltepunkt Hangelsberg
Gegenstand und Ziel der Leistung Teil 1: Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Bauausführung der Oberleitungsanlage (HOAI-Leistungsphase 6, Vorbereitung der Vergabe) auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung (Leistungsphase 3). Besonderheit der Bearbeitungsreihenfolge: Abweichend von der üblichen chronologischen Abfolge der HOAI-Leistungsphasen ist die Leistungsphase 6 im Rahmen dieses Projekts vorgezogen und vor der Erstellung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5, siehe Teil 2 dieses Dokuments) zu erbringen. Ziel ist es, das bauausführungsreife Leistungsverzeichnis frühzeitig auf Basis der Entwurfsplanung zu erstellen, um die nachgelagerte Ausschreibung der Bauleistung vorzuziehen. Die Ausführungsplanung (Teil 2) wird durch denselben Auftragnehmer erbracht, der bereits mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses (Teil 1, LPH 6) beauftragt ist, und konkretisiert die Entwurfsplanung anschließend im Detail; etwaige daraus resultierende, das Leistungsverzeichnis betreffende Anpassungen gibt der Auftragnehmer unverzüglich an die Vergabestelle (Gemeinde Grünheide (Mark)) weiter und berücksichtigt sie im Rahmen der Gewährleistung bzw. eines gesondert zu beauftragenden Nachtrags, sofern sie über geringfügige Mengenanpassungen hinausgehen. Gegenstand und Ziel der Leistung Teil 2: Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Erstellung der bauausführungsreifen Ausführungsplanung der Oberleitungsanlage (HOAI-Leistungsphase 5) auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung. Die Ausführungsplanung ist so zu erarbeiten, dass sie unmittelbar Grundlage für die Bauausführung sowie für die in Teil 2.1 dieses Dokuments beschriebene Prüfung durch einen vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zugelassenen Prüfer ist. 2.1 Prüfung der Ausführungsplanung durch einen vom EBA zugelassenen Prüfer Gegenstand der Prüfleistung 1. Gegenstand dieser Leistung ist die fachtechnische Prüfung der Bauphasen 1, 2 und 3 , gemäß Teil 2 dieses Dokuments erstellten Ausführungsplanung der Oberleitungsanlage im Bereich der Personenüberführung (PÜ) Hangelsberg, Strecke 6153. Die Prüfung ist durch einen vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zugelassenen Prüfsachverständigen (PSV) durchzuführen und umfasst sowohl die Fachrichtung STE (Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnische Anlagen, hier insbesondere die 50-Hz-Erdungs- und Rückstromführungsplanung sowie die Fahrleitungsplanung) als auch die Schnittstelle zum konstruktiven Ingenieurbau (KIB) des Bauwerks PÜ. 2. Im Rahmen der Leistungsphase 5 sind die Prozesse der VV Bau STE im üblichen Rahmen für Maßnahmen der DB AG enthalten. Dazu gehören die Fach- und Bautechnische Prüfung der Ausführungsplanung OLA durch EBA-zugelassene Prüfer, sowie die anschließende Freigabe durch einen DB-zertifizierten Bauvorlageberechtigten. Voraussetzung für die Erbringung der BVB-Leistungen ist die Bevollmächtigung des vorgeschlagenen Mitarbeiters durch die zuständige Stelle der DB AG. Der BVB-Oberleitung übernimmt alle Leistungen gemäß der bei Abgabe des Angebotes gültigen VV BAU-STE (für Unterlagen der Ausführungsplanung der HOAI) im dort geregelten und dokumentierten Umfang. Anforderungen an den Prüfer: - EBA-Zulassung: Der Bieter bzw. der von ihm benannte Prüfer muss über eine gültige Anerkennung als Prüfsachverständiger (PSV) des Eisenbahn-Bundesamtes für die Fachrichtung STE verfügen; sofern der Bieter die Prüfung der Schnittstelle KIB nicht in Personalunion abdeckt, ist zusätzlich ein PSV der Fachrichtung IOH (Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau) mit Zulassung für konstruktiven Ingenieurbau hinzuzuziehen bzw. zu benennen. - Unabhängigkeit: Der Prüfer darf nicht an der Erstellung der zu prüfenden Entwurfs- oder Ausführungsplanung (Teil 1/Teil 2 dieses Dokuments) beteiligt gewesen sein. - Nachweis: Vorlage der EBA-Anerkennungsurkunde(n) sowie eines Nachweises vergleichbarer Prüftätigkeiten an Oberleitungs- bzw. Fahrleitungsanlagen der letzten 5 Jahre.