Sanierung Ufgauhalle Abbruch- und Rückbauarbeiten
Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind: - Abbruch- und Rückbauarbeiten nach DIN 18459 sowie - Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen nach DIN 18448 Angaben zur Leistungsbeschreibung Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung des Architekten, die Planunterlagen des Tragwerksplaners sowie weitere Anlagen zum
Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind: - Abbruch- und Rückbauarbeiten nach DIN 18459 sowie - Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen nach DIN 18448 Angaben zur Leistungsbeschreibung Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung des Architekten, die Planunterlagen des Tragwerksplaners sowie weitere Anlagen zum Leistungsverzeichnis. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Hinweispflicht des Bieters/Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für die vom Auftragnehmer angebotene Leistung erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen sowie die notwendigen Vorleistungen anderer Auftragnehmer auf Eignung für die Durchführung seiner eigenen Arbeiten zu prüfen. Zudem ist der Auftragnehmer gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen und Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Werden zur Anfertigung von Konstruktionsunterlagen oder für die Ausführung mehr Bauangaben benötigt als in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder aus diesen ersichtlich sind, so hat sie der Auftragnehmer rechtzeitig vom Auftraggeber abzufordern, sodass keine Behinderungen eintreten können. Verbindung zu anderen Gewerken In Absprache mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe mit den während des geplanten Ausführungszeitraumes am Bau beteiligten Gewerken zu beachten. Die Abstimmung mit anderen am Bau beteiligten Unternehmern hat rechtzeitig zu erfolgen, so dass ein reibungsloses Ineinandergreifen aller Arbeiten gewährleistet wird. Alle am Bau beteiligten Firmen sind gehalten, vor Ort kooperativ zusammen zu arbeiten! Termine: siehe KEV 23.07.2026