16328 - Neubau Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrum - Technisches Inbetriebnahmemanagement (tIBM)
16328 - Neubau Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrum - Technisches Inbetriebnahmemanagement (tIBM)
Der Kreis Gütersloh errichtet im Verler Ortsteil Sürenheide unmittelbar an der Stadtgrenze zu Gütersloh den Neubau eines Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrums (FRZ) am Projektstandort Rettungsgasse 2, 33415 Verl-Sürenheide. Das Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrum dient insbesondere als feuerwehrtechnische Zentrale, Kreisfeuerwehrschule und Kreisleitstelle. In dem Zentrum werden der Brand- und Katastrophenschutz, der Rettungsdienst sowie die Tierseuchenbekämpfung untergebracht. Die Bauausführung läuft bereits und soll nach derzeitiger Planung voraussichtlich bis Juni 2028 abgeschlossen werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen des technischen Inbetriebnahmemanagements („tIBM“). Ziel des tIBM ist insbesondere eine strukturierte und gewerkeübergreifend koordinierte Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, Abnahme und Übergabe der technischen Anlagen unter Berücksichtigung der funktionalen Schnittstellen zwischen den beteiligten Gewerken. Die zu vergebenden Leistungen des technischen Inbetriebnahmemanagements orientieren sich an AHO-Heft Nr. 19, 2. Auflage 2018, Kapitel 9 „Technisches Inbetriebnahmemanagement in Anlehnung an VDI 6039“, und werden durch die projektspezifischen Vorgaben der Vergabestelle konkretisiert und ergänzt. Für die Grundleistungen sind Pauschalpreise anzubieten. Nähere Einzelheiten zum Projekt und zu den zu vergebenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen und den dort in Bezug genommenen Anlagen, insbesondere aus der Kurzbeschreibung der Leistungen, die für den Teilnahmewettbewerb beigefügt ist (Anlage 8). Die vollständige Leistungsbeschreibung mit weiteren Bestandsunterlagen wird den erfolgreichen Bewerbern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs in der Angebots- und Verhandlungsphase zur Verfügung gestellt. Mit dem Teilnahmeantrag haben Bewerber/Bewerbergemeinschaftsmitglieder eine Verschwiegenheitserklärung abzugeben (Anlage 5 der Vergabeunterlagen). Für das Bauvorhaben wurde 2024 von der KFW eine Zuwendung in Form eines Zuschusses bewilligt. Die Bestimmungen des Merkblattes "Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude Kommunen (499)" in der Version 03/24 sind wesentlicher Bestandteil der Zuwendung. Für den Zuschuss gelten die Allgemeinen Bestimmungen für Zuschüsse - kommunale und soziale Infrastruktur - in der Version 09/21. Für das Gebäude ist ferner eine Zertifizierung nach DGNB mindestens in der Güteklasse Silber sowie nach QNG Plus angestrebt.