Beschaffung Ökopunkte für den allgemeinen Naturhaushalt
Beschaffung Ökopunkte für den allgemeinen Naturhaushalt
Hier ausgeschrieben ist der Bedarf an unspezifischen Ökopunkten. Es werden 455.747 Ökopunkte für den allgemeinen Naturhaushalt benötigt. Angebotene Ökopunkte müssen aus Ökokonten im Östlichen Hügelland stammen und nach der ÖkokontoVO - „Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung - ÖkokontoVO)“ - des Landes Schleswig-Holstein anerkannt sein. Dabei muss das Ökokonto noch nicht umgesetzt sein, eine Anerkennung ist ausreichend. Der Anerkennungsbescheid des Ökokontos ist dem Angebot beizufügen. Entsprechend der ÖkokontoVO entspricht ein Ökopunkt der Kompensation eines Quadratmeters. Mit den angebotenen Ökopunkten wird die Verpflichtung eingegangen, die entstehenden Eingriffe in den Naturhaushalt dauerhaft zu kompensieren. Die Ökopunkte sind bei Kauf durch den Anbieter bei der zuständigen UNB aus dem Ökokonto auszubuchen und dem Vorhaben zuordnen zu lassen. Die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Bedarfsträgers zur dauerhaften Sicherung des der Ökopunkte im Zielzustand in das Grundbuch ist durch den Vertragsnehmer sicherzustellen. Der Vorhabenträger erwirbt das Recht, die Ökopunkte als Kompensation in Anspruch zu nehmen und wird gleichzeitig von seiner Kompensationsverpflichtung in dem genannten Umfang freigestellt. Für die Umsetzung der Maßnahmen und die Sicherung dieser ist der Vertragsnehmer verantwortlich. Für das Genehmigungsverfahren nach BImSchG ist ein LBP zu erstellen. Dafür sind die Umgrenzungen der Ökokonten, aus denen Punkte angeboten werden, als Shape-Datei oder Geopackage zur Verfügung zu stellen.