DLR Standort Zittau, GI Neubau Bürogeb. Versuchshalle DI, Dacharbeiten Fahrradunterstand (26-0060_B)
DLR Standort Zittau, GI Neubau Bürogeb. Versuchshalle DI, Dacharbeiten Fahrradunterstand (26-0060_B)
Errichtung eines Transporter.- und Fahrradunterstandes (Dach): 580 m² Arbeits- Schutzgerüst SW 09, 225 m² EPS Gefälledämmung, 225 m² 2-lagige bituminöse Abdichtung, 225 m² extensive Flachdachbegrünung, 55 m Seilsicherungssystem, 82,5 m Attikaabdeckung aus Aluminium, 18,5 m Regenfallrohre Ausführungszeitraum: voraussichtlich August 2026 - September 2026 Die im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Arbeiten – Gerüstbau, Gefälleausbildung, Abdichtungsarbeiten, extensive Dachbegrünung sowie Montage der Dachentwässerung – bilden eine technisch und funktional untrennbare Einheit zur Herstellung eines funktionsfähigen Dachaufbaus. Die Leistungen sind in ihrer Abfolge und Ausführung eng miteinanderverzahnt und erfordern eine durchgehende technische Abstimmung. Technische und funktionale Abhängigkeiten (Fachloszusammenlegung): • Die Gefälleausbildung, Abdichtung und Dachbegrünung müssen unmittelbar aufeinander abgestimmt ausgeführt werden, da sie gemeinsam den vollständigen Dachaufbau bilden und sich gegenseitig bedingen. • Die Dachentwässerung ist integraler Bestandteil des Abdichtungssystems und muss während der Abdichtungsarbeiten eingebunden und geprüft werden. • Der Gerüstbau ist für sämtliche Arbeitsschritte erforderlich und muss hinsichtlich Standzeit, Lastklasse und Positionierung exakt auf die Dacharbeiten abgestimmt sein. • Zudem beginnen Gründachsysteme üblicherweise bereits bei der Abdichtung, die vom Dachdecker ausgeführt wird. Eine Vergabe in getrennte Lose würde zu unterschiedlichen Systemaufbauten führen können. Dies wiederum birgt im Schadensfall erhebliche Gewährleistungsprobleme, da die Verantwortlichkeiten nicht eindeutig abgegrenzt werden können. Risiken bei einer Aufteilung in Fachlose • Eine Trennung der Gewerke würde zu erheblichen Schnittstellenrisiken führen, insbesondere hinsichtlich Feuchtigkeitsschutz, Funktionssicherheit und Gewährleistungsabgrenzung. • Die Koordination mehrerer Auftragnehmer würde den Bauablauf erheblich erschweren und birgt ein erhöhtes Risiko für Verzögerungen und Mängel im Dachaufbau. Sicherheits- oder Zulassungsvorgaben (Produktvorgaben): Bestimmte Produkte besitzen die notwendigen Zertifikate oder bauordnungsrechtlichen Zulassungen, so zum Beispiel in diesem Fall Absturzsicherung mit Zulassung für ein bestimmtes System. Für das ausgeschriebene Sicherungssystem ist eine produktscharfe Vorgabe erforderlich, da die benötigten Systeme herstellerspezifische, nicht übertragbare bauordnungsrechtliche Zulassungen sowie systemgebundene Prüf- und Anwendungsnachweise besitzen. Diese gelten ausschließlich in der jeweils geprüften Systemkonfiguration. Eine Ausschreibung mit Leitfabrikaten würde das Risiko abweichender Zulassungsgrundlagen und damit einer nicht normgerechten Ausführung mit sich bringen. Die produktscharfe Vorgabe ist daher durch den Auftragsgegenstand sachlich begründet.