Verwertung von Grünabfall
Verwertung von Grünabfall, Teilmenge 1 Stadt Leipzig
Übernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.
Verwertung von Grünabfall, Teilmenge 2 Stadt Leipzig
Übernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.
Verwertung von Grünabfall, Teilmenge 3 Stadt Leipzig
Übernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.
Verwertung von Grünabfall, Teilmenge 4 Stadt Leipzig
Übernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.
Verwertung von Grünabfall, Teilmenge 5 Stadt Leipzig
Übernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.
Verwertung von Grünabfall, Teilmenge 1 Landkreis Leipzig
Übernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.
Verwertung von Grünabfall, Teilmenge 2 Landkreis Leipzig
Übernahme und Verwertung von ca. 1.400 bis 2.500 Mg/a an Grünabfällen, Abfallschlüsselnummer gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV 20 02 01, nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein.