Videoüberwachungsanhänger
Videoüberwachungsanhänger
Die Lieferung umfasst zwei betriebsfertige und nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zulassungsfähige Kraftfahrzeug-Anhänger, welche jeweils einen Teleskopmast mit Videokameras, 5G-Anbindung und Spannungsversorgung beheimaten. Ferner muss je eine Dokumentation aller Einbauten mit Schaltbildern sowie eine gebundene Bedienungsanleitung (Print) für alle Funktionen inkl. Warnhinweisen für den Gebrauch in Polizei- und Drittwerkstätten mitgeliefert werden. dabei genügen Blockschaltbilder. Die Dokumentation und Bedienungsanleitung darf seitens des Auftragnehmers bereits vorhandene Dokumente für Komponenten von Zulieferern enthalten. Einbau der Fremdhardware, Einpflegen der Kameras zusammen mit KMT und Test des Gesamtsystems durch den Auftragnehmer ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Sicherung des Anhängers erfolgt durch eine im Anhänger verbaute Einbruchmeldeanlage (EMA). Das Fachunternehmen muss einen Instandhaltungs- und Wartungsvertrag nach DIN VDE 0833-3 anbieten können. Demnach müssen alle Komponenten der Einbruchmeldeanlage 4 mal jährlich gewartet werden. Ein betreffender Vertrag wird ggfls. im Anschluss an die Gesamtabnahme der Videoüberwachungsanhänger mit dem Auftragnehmer dieser Ausschreibung geschlossen. Dokumentation: Das Endprodukt, also alle Komponenten im Zusammenspiel, muss für mindestens 1 Woche ohne Unterbrechung beim Auftragnehmer in verschiedenen Betriebszuständen geprüft und die volle Funktionsfähigkeit dokumentiert werden. Dies beinhaltet die verschiedenen Arten der Spannungsversorgung und alle möglichen Arten der Alarmauslösung. Die Dokumentation (je Anhänger) wird bei Anlieferung als PDF und in Print-Version (gebunden) übermittelt; Weitere Informationen zum Leistungsumfang sind Anlage 3 - Leistungsbeschreibung und Anlage 3.1 - Blockschaltbild zu entnehmen.