Wartburgkreis | Ersatzneubau der Werrabrücke Sallmannshausen, Tragwerksplanung
Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistung ist die Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke nach § 51 HOAI 2021 und Anlage 14, zu beauftragen in einem Stufenvertrag mit verbindlicher Vereinbarung vorerst der Stufe 1 (Leistungsphase 2-4) und Option der Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 8
Im Verlauf der Kreisstraße K505 innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Gerstungen plant der Wartburgkreis aufgrund des schlechten baulichen Zustandes einen Ersatzneubau der Straßenbrücke über die Werra bei Sallmannshausen. Die vorhandene Werrabrücke verbindet die Ortschaften Neustädt und Sallmannshausen nach Lauchröden direkt mit der parallel zur Werra verlaufenden Landesstraße 1021 und stellt eine wichtige Querung der Werra in der Region dar. Die Gesamtstützweite beträgt 51,10 m. Die vorhandene Fahrbahnbreite (Breite zw. den Stahlgleitwänden) beträgt i. M. 5 m, die Breite zwischen den Geländern 7 m. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 und in Abstimmung mit den TÖB, insbesondere der TLUBN, wurde empfohlen, ein „integrales Bauwerk“, welches die vorhandenen Straßendämme in Kubatur und Lage nicht nennenswert verändert, zu errichten. Aufgrund des notwendigen gedrungenen Brückenbauwerks sollte die Anzahl der Zwischenlager reduziert werden. Das neue Bauwerk soll im Ergebnis der Machbarkeitsstudie als dreifeldrige Brücke mit asymmetrischer Anordnung der Joche errichtet werden. Der Ersatzneubau soll mithilfe des kommunalen Investitionsprogrammes Thüringen realisiert werden. Die Maßnahme ist in Planung und Umsetzung bis spätestens 2031 abzuschließen. Gemäß der Voruntersuchung i. R. der Machbarkeitsstudie und der verfügbaren Mittel bemisst sich der Kostenrahmen auf fünf Mio. Euro brutto. Dieser Wert versteht sich als Kostenobergrenze, an der die Planung auszurichten ist. Die Objektplanung Ingenieurbauwerk wird in einem parallel durchgeführten Verfahren gesondert vergeben. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der jeweils beauftragten Leistungsstufen sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 51 HOAI sowie entsprechend Abruf durch den Auftraggeber die im weiteren benannten Besonderen Leistungen gemäß Anlage 14, ebenso ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen nach Erfordernis zu erbringen. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung für die Leistungsphasen 2 bis 4 HOAI mit dem Ziel, die Entwurfsplanung bis April 2027 abzuschließen. Im Rahmen der Beauftragung sind durch den Auftragnehmer auf Abruf Besondere Leistungen gem. HOAI Anlage 14.1 zu erbringen. Dies sind insbesondere:- Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerkes auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen, Bewehrungsabnahmen, Bauteilabnahmen, Teilnahme an Baubesprechungen usw.- Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste sowie Baugrubensicherung, die vom Baubetrieb bemessen und erstellt werden, - Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich die Option vor, den Auftragnehmer mit weiteren besonderen oder zusätzlichen Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung, deren Notwendigkeit sich im Laufe der Bearbeitung und Ausführung ergeben können, zu beauftragen.