Ärztliches Zweitmeinungsverfahren bei orthopädischen Erkrankungen
Ärztliches Zweitmeinungsverfahren bei orthopädischen Erkrankungen
Die DAK-Gesundheit schreibt im Wege eines Selektivvertrags nach § 140a SGB V i.V.m. § 27b SGB V die Erbringung unabhängiger ärztlicher Zweitmeinungsgutachten für orthopädische Eingriffe aus. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Koordination des Zweitmeinungsprozesses: Nach einem telefonischen oder digitalen Erstkontakt mit dem Versicherten werden die medizinischen Unterlagen eingeholt, durch einen zugelassenen Facharzt mit mindestens fünf Jahren Operationserfahrung nach Aktenlage bewertet und das fertige Gutachten innerhalb von 3-5 Werktagen in einem Beratungsgespräch erläutert. Das Gutachten enthält eine evidenzbasierte Empfehlung, ob eine Operation medizinisch indiziert oder eine konservative Behandlung vorzuziehen ist. Bei Abweichung vom Erstbefund kann auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten ein Arzt-Arzt-Kontakt hergestellt werden. Der Auftragnehmer stellt einen telefonischen Beratungsservice (Mo-Fr, 9-18 Uhr) sowie einen Online- und Postweg bereit. Der Auftragnehmer liefert der DAK-Gesundheit monatliche Reports auf Basis nicht-versichertenbezogener statistischer Kennzahlen. Darüber hinaus führt der Auftragnehmer anlassbezogen strukturierte Nachbefragungen der Versicherten zur Qualitätssicherung und Evaluation durch, deren Ergebnisse in einem strukturierten Evaluationsbericht aufbereitet und der DAK-Gesundheit zur Verfügung gestellt werden. Vergütet wird eine Pauschale pro erstellter Zweitmeinung; der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr.