Stadt Ratingen - kanalbezogene unterirdische und anlassbezogene oberirdische Rattenbekämpfung der Stadt Ratingen

Deadline:1 Jul 2026, 08:00

Tender information
Mettmann
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
54 26 089_G/MP
Estimated value
€1
Duration
01/10/2026 - 30/09/2028
Ziel der Leistung ist die befallsbezogene und dokumentierte Rattenbekämpfung in der öffentlichen Kanalisation des Stadtgebiets Ratingen zur nachhaltigen Reduzierung der Rattenpopulation in festgestellten Befallsschwerpunkten sowie zur fortlaufenden Ermittlung von Befallslagen auf Grundlage von Monitoring und Meldungen aus der Bürgerschaft. Die Leistung umfasst: • die Durchführung eines begleitenden Monitorings mittels wirkstofffreier Köder • die Auswertung und Dokumentation der Monitoring-Ergebnisse • die Festlegung der zu behandelnden Schächte auf Grundlage der festgestellten Befallsschwerpunkte, • die Beköderung ausschließlich in wassergeschützten Kanalköderstation • die regelmäßige Kontrolle, Umsetzung, Nachbelegung und Entnahme der Systeme • die vollständige Dokumentation der Maßnahmen Eine flächendeckende, befallsunabhängige oder dauerhafte Auslegung von Wirkstoffködern in allen Schachtbauwerken ist nicht geschuldet. Die Bekämpfung erfolgt ausschließlich befallsbezogen auf Grundlage der laufenden Monitoring- und Kontrollergebnisse oder Meldungen aus der Bürgerschaft. Die Rattenbekämpfung wird zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung durchgeführt und soll im Stadtgebiet koordiniert und systematisch erfolgen. Die Stadt hat rund 93.000 Einwohner auf ca. 88,7 Quadratkilometern Fläche. Das Kanalisationssystem der Stadt Ratingen hat derzeit eine Länge von ca. 432 km und umfasst insgesamt ca. 8.700 Stück Einstiegsschächte. Die kanalbezogene Rattenbekämpfung bezieht sich auf: • Schmutzwasserkanal 142,6 km, Einstiegsschächte ca. 4.400 Stück • Mischwasserkanal 146,2 km, Einstiegsschächte ca. 4.300 Stück Es soll eine Befallserhebung (Belegung mit unbegifteten Ködern) der Schmutz- und Mischwasserkanäle in den bisher bekannten Befallsschwerpunkten erfolgen. Zudem soll die Bekämpfung anlassbezogen auch oberirdisch (insbesondere öffentliche Anlagen und Grünflächen) erfolgen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengenangaben beziehen sich auf die voraussichtliche jährliche Anzahl der Vorgänge der kanalbezogenen unterirdischen Rattenbekämpfung: Ziel ist eine spürbare Dezimierung des Rattenaufkommens sowie eine aussagefähige Dokumentation der Erfolgskontrollen, insbesondere der Darstellung der Befallsschwerpunkte (u.a. mittels graphischer Darstellung in den zur Verfügung gestellten Karten der Städte). Die Stadt Ratingen strebt eine einheitliche und systematische Rattenbekämpfung und den Einsatz nach Stand der Technik und unter Minimierung des Biozideinsatzes gem. Art. 17, 19 EU‑Biozid‑VO in allen Stadtgebieten an. Alle Maßnahmen sind gemäß Art. 17 und Art. 19 der EU‑Biozid‑Verordnung (EU) Nr. 528/2012 unter Einsatzminimierung, Vorrang nicht-chemischer Methoden und unter Beachtung der Umweltexposition durchzuführen. Die oberirdische Rattenbekämpfung erfolgt anlassbezogen. Eine Anlassbezogenheit liegt vor, wenn sich das zuständige Amt/Abteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer wendet und diesen zur oberirdischen Rattenbekämpfung auffordert. Von der oberirdischen Rattenbekämpfung werden folgende Flächen erfasst: Grünanlagen, sonstige öffentlichen Anlagen und städtische Liegenschaften. Zu den öffentlichen Anlagen und Grünflächen zählen insbesondere Straßen, Wege, Fußgängerzonen, Plätze, städtische Gebäude und dazugehörige Grünflächen, städtische Spielplätze und Bolzplätze/Sportanlagen, städtische Grünanlagen, Brücken, Böschungen, Rinnen, Gräben, Unterführungen, Treppenanlagen, Rampen, usw. Auch werden städtische Liegenschaften wie insbesondere Schul- und Verwaltungsgebäude, Feuerwehrgerätehäuser und Friedhöfe erfasst. Private Einrichtungen, Anlagen oder Grundstücke werden nicht von dieser Ausschreibung erfasst.

Dienstleistung: Rattenbekämpfung

Ziel der Leistung ist die befallsbezogene und dokumentierte Rattenbekämpfung in der öffentlichen Kanalisation des Stadtgebiets Ratingen zur nachhaltigen Reduzierung der Rattenpopulation in festgestellten Befallsschwerpunkten sowie zur fortlaufenden Ermittlung von Befallslagen auf Grundlage von Monitoring und Meldungen aus der Bürgerschaft. Die Leistung umfasst: • die Durchführung eines begleitenden Monitorings mittels wirkstofffreier Köder • die Auswertung und Dokumentation der Monitoring-Ergebnisse • die Festlegung der zu behandelnden Schächte auf Grundlage der festgestellten Befallsschwerpunkte, • die Beköderung ausschließlich in wassergeschützten Kanalköderstation • die regelmäßige Kontrolle, Umsetzung, Nachbelegung und Entnahme der Systeme • die vollständige Dokumentation der Maßnahmen Eine flächendeckende, befallsunabhängige oder dauerhafte Auslegung von Wirkstoffködern in allen Schachtbauwerken ist nicht geschuldet. Die Bekämpfung erfolgt ausschließlich befallsbezogen auf Grundlage der laufenden Monitoring- und Kontrollergebnisse oder Meldungen aus der Bürgerschaft. Die Rattenbekämpfung wird zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung durchgeführt und soll im Stadtgebiet koordiniert und systematisch erfolgen. Die Stadt hat rund 93.000 Einwohner auf ca. 88,7 Quadratkilometern Fläche. Das Kanalisationssystem der Stadt Ratingen hat derzeit eine Länge von ca. 432 km und umfasst insgesamt ca. 8.700 Stück Einstiegsschächte. Die kanalbezogene Rattenbekämpfung bezieht sich auf: • Schmutzwasserkanal 142,6 km, Einstiegsschächte ca. 4.400 Stück • Mischwasserkanal 146,2 km, Einstiegsschächte ca. 4.300 Stück Es soll eine Befallserhebung (Belegung mit unbegifteten Ködern) der Schmutz- und Mischwasserkanäle in den bisher bekannten Befallsschwerpunkten erfolgen. Zudem soll die Bekämpfung anlassbezogen auch oberirdisch (insbesondere öffentliche Anlagen und Grünflächen) erfolgen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengenangaben beziehen sich auf die voraussichtliche jährliche Anzahl der Vorgänge der kanalbezogenen unterirdischen Rattenbekämpfung: Ziel ist eine spürbare Dezimierung des Rattenaufkommens sowie eine aussagefähige Dokumentation der Erfolgskontrollen, insbesondere der Darstellung der Befallsschwerpunkte (u.a. mittels graphischer Darstellung in den zur Verfügung gestellten Karten der Städte). Die Stadt Ratingen strebt eine einheitliche und systematische Rattenbekämpfung und den Einsatz nach Stand der Technik und unter Minimierung des Biozideinsatzes gem. Art. 17, 19 EU‑Biozid‑VO in allen Stadtgebieten an. Alle Maßnahmen sind gemäß Art. 17 und Art. 19 der EU‑Biozid‑Verordnung (EU) Nr. 528/2012 unter Einsatzminimierung, Vorrang nicht-chemischer Methoden und unter Beachtung der Umweltexposition durchzuführen. Die oberirdische Rattenbekämpfung erfolgt anlassbezogen. Eine Anlassbezogenheit liegt vor, wenn sich das zuständige Amt/Abteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer wendet und diesen zur oberirdischen Rattenbekämpfung auffordert. Von der oberirdischen Rattenbekämpfung werden folgende Flächen erfasst: Grünanlagen, sonstige öffentlichen Anlagen und städtische Liegenschaften. Zu den öffentlichen Anlagen und Grünflächen zählen insbesondere Straßen, Wege, Fußgängerzonen, Plätze, städtische Gebäude und dazugehörige Grünflächen, städtische Spielplätze und Bolzplätze/Sportanlagen, städtische Grünanlagen, Brücken, Böschungen, Rinnen, Gräben, Unterführungen, Treppenanlagen, Rampen, usw. Auch werden städtische Liegenschaften wie insbesondere Schul- und Verwaltungsgebäude, Feuerwehrgerätehäuser und Friedhöfe erfasst. Private Einrichtungen, Anlagen oder Grundstücke werden nicht von dieser Ausschreibung erfasst.

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