Rahmenvereinbarungen über die Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG)

Deadline:2 Jun 2026, 21:59

Tender information
Bonn, Kreisfreie Stadt
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
2025/0108
Estimated value
€15,030,000
Contract type
Framework agreement
Duration
01/09/2026 - 31/08/2028
Die Auftraggeberin beabsichtigt gemäß § 4 Absatz 3 FinDAG für den Geschäftsbereich Bankenaufsicht den Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen für die Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG). Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarungen mit mehr als einem Unternehmen abzuschließen. Hierzu wird die Auftraggeberin pro Los mindestens einem Angebot, je nach Angebotslage bis zu drei Angeboten den Zuschlag erteilen.

Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 KWG i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 PfandBG bei Pfandbriefbanken, die das Hypothekenpfandbriefgeschäft ausschließlich in Deutschland und/oder das Öffentliche Pfandbriefgeschäft ausschließlich in Deutschland betreiben

Die Auftraggeberin beabsichtigt gemäß § 4 Absatz 3 FinDAG für den Geschäftsbereich Bankenaufsicht den Abschluss einer Rahmenvereinbarungen für Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 KWG i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 3 PfandBG bei Pfandbriefbanken, die das Hypothekenpfandbriefgeschäft ausschließlich in Deutschland und/oder das Öffentliche Pfandbriefgeschäft ausschließlich in Deutschland betreiben. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 KWG i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 PfandBG bei Pfandbriefbanken, die das Hypothekenpfandbriefgeschäft in Deutschland, das Hypothekenpfandbriefgeschäft im Ausland, das Öffentliche Pfandbriefgeschäft in Deutschland und/oder das Öffentliche Pfandbriefgeschäft im Ausland betreiben

Die Auftraggeberin beabsichtigt gemäß § 4 Absatz 3 FinDAG für den Geschäftsbereich Bankenaufsicht den Abschluss einer Rahmenvereinbarungen für Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 KWG i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 3 PfandBG bei Pfandbriefbanken, die das Hypothekenpfandbriefgeschäft in Deutschland, das Hypothekenpfandbriefgeschäft im Ausland, das Öffentliche Pfandbriefgeschäft in Deutschland und/oder das Öffentliche Pfandbriefgeschäft im Ausland betreiben. Soweit eine Pfandbriefbank das Hypothekenpfandbriefgeschäft im Ausland und/oder das Öffentliche Pfandbriefgeschäft im Ausland betreibt, fällt eine Deckungsprüfung bei dieser Pfandbriefbank in Los 2. Dies gilt unabhängig davon, ob die Pfandbriefbank auch das Hypothekenpfandbriefgeschäft in Deutschland oder das Öffentliche Pfandbriefgeschäft in Deutschland betreibt. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Buyer
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
buyer-email@mail.com
organization number

Documents

Document name
Upload date
File size
First document.pdf
1 Jan 1970, 00:001 Bytes
Second document.pdf
1 Jan 1970, 00:001 Bytes
Deadline passed
Important dates
23 Apr - Publication date
2 Jun - Deadline
Unlock Full Access with Mercell Bidding Business Plus
Start your free trial to explore exclusive features that help you win more tenders, faster:
AI-Powered Tender Insights
Buyer Contact Info
Key Tender Timelines

Already have an account?

Mercell Logo

Feel free to reach out!

Mercell is the leading European provider of e-tendering and procurement systems, and information between buyers and suppliers in the professional market.

We appreciate your input.

© Mercell Group 2026

Terms & Conditions and Privacy Notice

Mercell Group

  • Email: post@mercell.com
  • Phone: +47 21 01 88 00
  • Address: Askekroken 11, 0277 Oslo, Norway

Your privacy is important to us

We use cookies to improve your experience and evaluate each item on our site. By clicking further, you accept our use of cookies.