Das Projekt dient der Erweiterung und Optimierung der Energieinfrastruktur durch die Verbindung zweier bestehender Fernwärmenetze über eine rund 3,2 Kilometer lange Transportleitung zwischen der Schwartauer Allee (Vorwerk) und der Ziegelstraße (St. Lorenz) in Lübeck. Entlang der Trasse sind bereits Teilabschnitte als Bestandsleitungen vorhanden. Die drei geplanten Bauabschnitte schließen die noch bestehenden Lücken und vervollständigen so die Gesamtverbindung. Insgesamt werden dabei etwa 2,5 Kilometer neue Rohrleitungen verlegt, um eine durchgängige und leistungsfähige Wärmetransportstrecke zu schaffen. Technisch kommen überwiegend Rohrdimensionen DN 400 (mit 630 mm Ausmanteldurchmesser je Rohr) sowie im Bereich der Ziegelstraße DN 200 (DN 350) zum Einsatz, abgestimmt auf vorhandene Infrastruktur und Verkehrsbedingungen. 1. BA [Schwartauer Allee (Nord)], DN400, 750m: 10/2026 - 06/2028 2. BA (Schwartauer Allee), DN400, 950m: 10/2026 - 08/2028 3. BA (Ziegelstraße), DN200, 780m: 03/2027 - 11/2028 Die Bauausführung umfasst insbesondere Tiefbau-, Rohrleitungs- und qualifizierte Schweißarbeiten nach den geltenden Fernwärmeregelwerken. Voraussetzung für die Ausführung ist durch Vorlage einer unabhängigen Zertifizierung durch zugelassene Organisation, wie z.B. nach AGFW FW 601 (FW1,st), um eine fachgerechte und qualitätsgesicherte Umsetzung sicherzustellen.
FW-Verbindungsleitung Vorwerk - St. Lorenz, Lübeck (TWB)
Die Auftragserteilung steht unter dem Vorbehalt der Erlangung aller ggfs. erforderlichen Verwaltungsakte. In Bezug auf die Bewilligung der Förderung gilt Folgendes (§ 158 BGB) - Der Vertrag/Zuschlag tritt hinsichtlich der Leistungspflichten erst in Kraft, wenn die beantragte Förderung bewilligt wird (aufschiebende Bedingung) - Der Vertrag/Zuschlag wird hinsichtlich der Leistungspflichten unwirksam, falls der Antrag auf Förderung abgelehnt wird (auflösende Bedingung) - Dem Auftraggeber steht ein eindeutiges Rücktrittsrecht zu, falls der Antrag auf Förderung abgelehnt wird (Rücktrittsrecht)