2026-0467 Einsatz von Leiharbeitnehmern für saisonale Unterstützung - Laubzeit und Weihnachtsbaumabfuhr, 19.10.26 - 16.01.2027
2026-0467 Einsatz von Leiharbeitnehmern für saisonale Unterstützung - Laubzeit und Weihnachtsbaumabfuhr, 19.10.26 - 16.01.2027
Gegenstand der Beschaffung ist die zeitlich gestaffelte Gestellung von Leiharbeitnehmer:innen zur saisonalen Unterstützung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR in der Zeit vom 19.10.2026 bis zum 16.01.2027. In Phase 1 (19.10.2026 - 12.12.2026) werden insgesamt 24 Leiharbeitnehmer:innen eingesetzt (12 Helfer/Lader und 12 Fahrer mit Führerscheinklasse B). In Phase 2 (14.12.2026 - 16.01.2027) reduziert sich der Bedarf auf 16 Leiharbeitnehmer:innen (8 Helfer/Lader und 8 Fahrer). Die konkrete Auswahl der ab KW 51/2026 weiter zu beschäftigenden Personen erfolgt einseitig durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR auf Basis der in Phase 1 erbrachten Arbeitsleistung und des gezeigten Arbeitsverhaltens. Die eingesetzten Personen werden an den Betriebshöfen Hochfeld (Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg) und Hamborn (Schlachthofstraße 8, 47167 Duisburg) stationiert und für folgende Tätigkeiten benötigt: Aufstellung und Entfernung von Laubgittern, Sammlung und Abfuhr von Laub und Laubsäcken, Abfuhr von Weihnachtsbäumen, allgemeine Straßen- und Reinigungsarbeiten, maschinell und händisch, Unterstützung im Winterdienst. Die Arbeitszeit umfasst jeweils 39 Stunden pro Woche je Leiharbeitnehmer:in, verteilt auf variable Schichtzeiten (Mo.-Fr. bzw. Di.-Sa.). Mehrarbeit, Überstunden sowie Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit einschließlich am 24.12.2026 und am 31.12.2026 sind bei Bedarf zu leisten. Die Leiharbeitnehmer:innen müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen: ausreichende Deutschkenntnisse, körperliche Belastbarkeit (Tragen schwerer Lasten, Arbeiten im fließenden Straßenverkehr, Witterungsbeständigkeit), arbeitsmedizinische Untersuchung gemäß G 20 "Lärm", persönliche Schutzausrüstung (PSA) in Orange mit reflektierenden Streifen, bereitzustellen durch den Verleiher (Latz- oder Bundhose, Regenjacke, Winterjacke, Arbeitsschuhe; Gehörschutz und Handschuhe werden bei Bedarf vom Auftraggeber gestellt), gültige Fahrerlaubnis der Klasse B sowie gültige Fahrerkarte (ausschließlich für Fahrer; ohne gültige Fahrerkarte ist die Übernahme einer Fahrertätigkeit nicht möglich). Die Bereitstellung der erforderlichen Arbeitnehmerüberlassungsverträge sowie der Nachweis einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 AÜG erfolgt durch den Verleiher.