Neubau Feuerwehrhaus | Stadt Geislingen

Deadline:6 Jul 2026, 15:00

Tender information
Zollernalbkreis
Type
Contract
Procedure
Negotiated with a call for competition
Evaluation criteria
Quality, Price
Ref. number
7.25.15
Duration
01/12/2026 - 01/01/2033
Das bestehende Feuerwehrhaus am bisherigen Standort entspricht in vielerlei Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen an Funktionalität und Einsatzabläufen. Das Gebäude ist in die Jahre gekommen und bietet nur eingeschränkte Möglichkeiten für einen zeitgemäßen Feuerwehrbetrieb sowie zukünftige Entwicklungen. Vor diesem Hintergrund plant die Stadt die Errichtung eines modernen Feuerwehrstandorts in zentraler Lage innerhalb des Stadtgebiets. Ziel ist es, ein modernes, zukunftsfähiges sowie funktionales Feuerwehrhaus zu schaffen, das den Anforderungen des Einsatzdienstes ebenso gerecht wird wie ihrer Bedeutung als wichtiger Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur. Das VgV-Verfahren mit Lösungsansätzen soll innovative und nachhaltige Lösungen hervorbringen, die den neuen Standort funktional überzeugend in das Umfeld integrieren. Für die Baukosten werden ca. 3,2 Mio.Euro netto (Kostengruppen 300 und 400) veranschlagt. Für das Leistungsbild Hochbau des Vorhabens "Neubau Feuerwehr Geislingen" sucht die Stadt Geislingen nun im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein geeignetes Büro. Weitere Informationen sind dem Dokument "Gegenstand und Ziel" zu entnehmen.

Neubau Feuerwehrhaus | Stadt Geislingen

1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebots- und Bearbeitungsphase: Die max. fünf geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen zur Erarbeitung von je eines Lösungsvorschlags und zur Erstellung je eines Erstangebots. Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird je Teilnehmer mit 4.000,00 Euro (Netto) honoriert, sofern ein wertbares Angebot inkl. Lösungsvorschlag abgegeben wird. c) Bietergespräch: Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen und der erarbeitete Lösungsvorschlag vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Für die Zuschlagskriterien 1., 2., 3. und 4. müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung: Der Bieter, welcher nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht, soll mit der Weiterplanung nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Leistungsbild Architektenleistungen, Leistungsphasen 1 bis 9 beauftragt werden. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Geislingen im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Leistungen vollumfänglich zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.

Buyer
Stadt Geislingen
buyer-email@mail.com
organization number

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