Mietwäsche Bauhof
Gegenstand dieses Vertrages ist die umfassende Versorgung des Auftraggebers mit Berufsbekleidung für den Gemeindebauhof durch den Auftragnehmer.
Der Vertrag umfasst insbesondere: a) die mietweise Überlassung der Berufsbekleidung zur Nutzung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers, vgl. Anlage 3 (Leistungsbeschreibung), Anlage 1 (Leistungsverzeichnis) b) die regelmäßige Reinigung, Pflege und Desinfektion der überlassenen Berufsbekleidung, c) die Reparatur beschädigter oder verschlissener Berufsbekleidung, d) der Austausch abgenutzter oder unbrauchbar gewordener Berufsbekleidung, e) die Bereitstellung einer digitalen Kommunikations- und Bestandsmanagementplattform (Software), deren Betrieb und Pflege f) die Logistikleistungen für den Abhol-, Liefer- und Austauschverkehr inkl. Überlassung von Schränken. Dieser Vertrag stellt einen gemischten Vertrag dar, der Elemente des Mietrechts gemäß §§ 535 ff. BGB (Überlassung der Berufsbekleidung zur Nutzung gegen Entgelt, Überlassung und Betrieb der Software) sowie des Werkvertragsrechts gemäß §§ 631 ff. BGB (u.a. Reinigung, Pflege und Reparatur als werkvertragliche Leistungen) vereinbart. Soweit in diesem Vertrag keine speziellen Regelungen getroffen sind, finden die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Die Berufsbekleidung sowie die vom Auftragnehmer zu stellenden Schränke bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält lediglich das Recht zur Nutzung durch seine Mitarbeiter im Rahmen dieses Vertrages. Ebenso verhält es sich bzgl. der digitalen Kommunikations- und Bestandsmanagementplattform (Software).