Inhouse- Vergabe der Verkehrsleistungen des H-Bahn-System Dortmund

Deadline:N/A

Tender information
Dortmund, Kreisfreie Stadt
Type
Contract award
Procedure
Competitive tendering procedure
Ref. number
Direktvergabe H-Bahn Dortmund
Duration
01/01/2027 - 31/12/2040
Titel: Inhouse-Vergabe der Verkehrsleistungen des H-Bahn-System Dortmund nach Art. 5 Abs.1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB Beschreibung: A. Entgegen der unter Ziffer 2.1 (letzter Absatz) getätigten Angabe wird mit dieser Bekanntmachung die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) im Wege einer Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bekannt gemacht. Soweit unter Abschnitt B als Verfahrensart ein "Wettbewerbliches Vergabeverfahren" angegeben ist, erfolgt dies nur, weil die Angabe der Verfahrensart „Inhousevergabe" technisch nicht möglich war. B. Auf die Rechtsbehelfsfrist des § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB wird hingewiesen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Der aktuelle Wortlaut dieser Normen ist u. a. auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesamtes für Justiz unter folgendem Link abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ (Hinweis: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtl. Fassung. Diese finden Sie im Bundesgesetzblatt, das seit dem 01.01.2023 ausschließlich elektronisch auf der Verkündungsplattform des Bundes ausgegeben wird ( https://www.recht.bund.de/de/home/home_node.html ). Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Ausgabe der amtlichen Fassung des Bundesgesetzblatts ausschließlich in Papierform). Die zuständige Stelle für das Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Westfalen. Geschäftsstelle der Vergabekammer: Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster, Deutschland, Telefax: +49 251 411-2165, E-Mail: vergabekammer@bezregmuenster. nrw.de, Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-undkommunales/ vergabekammer-westfalen

Inhouse-Vergabe der Verkehrsleistungen des H-Bahn-Systems Dortmund nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB

Die Stadt Dortmund ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträgerin für den ÖPNV und nach § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW zugleich zuständige Behörde im Sinne der VO 1370/2007. Sie hat die Direktvergabe eines öDA über Verkehrsleistungen des HBahn- Systems an die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) in Form eines öDA vorgenommen. Der öDA wurde entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Der geplante Beginn des öDA bzw. die Betriebsaufnahme ist der 01.01.2027. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 14 Jahren. Die Inhouse-Vergabe der Verkehrsleistungen des H-Bahn-Systems an DSW21 erfolgt als Gesamtleistung gem. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG und umfasst ca. 245.000 Fahrplankilometer/Jahr. DSW21 wurde mit der Verwaltung und Erbringung der Verkehrsdienste nach Maßgabe des vergebenen öDA betraut. Die Anforderungen an die Verkehre und weitere Einzelheiten der Leistungserbringung sind in dem Nahverkehrsplan und dem "Ergänzenden Dokument" zur Vorabbekanntmachung in der jeweils geltenden Fassung enthalten. Der jeweils gültige Nahverkehrsplan ist unter https://www.dortmund.de/themen/mobilitaet-und-verkehr/busund- bahn/nahverkehrsplan-%c3%b6pnv/ und das ergänzende Dokument unter https://www.dortmund.de/themen/mobilitaet-undverkehr/ bus-und-bahn/h-bahn-direktvergabe/ abrufbar. Während der Laufzeit des öDA können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienungsstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen kann die Stadt Dortmund eine entsprechende Anpassung des öDA verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der öDA. Die Ausgleichsleistungen erfolgen unter Einhaltung des VRR Finanzierungssystems und auf der Grundlage des Einnahmenaufteilungsverfahrens in ihrer jeweils gültigen Fassung (derzeit "Richtlinie zur Finanzierung des ÖSPV im Verkehrsverbund Rhein- Ruhr" [Finanzierungsrichtlinie]; diese ist einsehbar unter https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/der_vrr/satzungen_richtlinien/Finanzierungsichtlinie_ DSW21 wird den gesamten operativen Betrieb übernehmen und damit einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung nach Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 (mindestens 20 - 30 % nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 19.02.20 - Verg 26/17 und VII - Verg 2/19) selbst erbringen.

Buyer
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
buyer-email@mail.com
organization number
Contract award
tenderer iconDortmunder Stadtwerke AGtenderer status icon trophyAwarded
Contract awarded
Important dates
21 Oct - Publication date
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