Leistungen der technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung und barrierefreie Erschließung der Schmöckwitzer Insel-Schule
Leistungen der technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung und barrierefreie Erschließung der Schmöckwitzer Insel-Schule
Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen der technischen Ausrüstung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPH) 2 bis 3 und 5 bis 8 in den Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß § 53 ff HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Auf dem Schulstandort der Schmöckwitzer Insel-Schule befinden sich zwei Schulgebäude (Altbau BJ 1902 und Schulgebäude BJ 1952) sowie eine Typensporthalle. Der Schulstandort soll langfristig gesichert und perspektivisch zu einer 2,5-zügigen Grundschule entwickelt werden. Das Gebäude aus den 1950er Jahren ist ein Mauerwerksbau und befindet sich in einem baulich und energetisch stark sanierungsbedürftigen Zustand. Derzeit ist das Gebäude nicht barrierefrei erschlossen. Die Erschließung erfolgt ausschließlich über außenliegende Treppenanlagen. Zur Herstellung der Barrierefreiheit ist der Einbau einer Aufzugsanlage vorgesehen. Die Planungsleistung umfasst die Sanierung und barrierefreie Erschließung des Schulgebäudes (BJ 1952). Des Weiteren ist die Errichtung eines Anbaus zur funktionalen Erweiterung der vorhandenen Nutzungen vorgesehen. Die Sanierungsmaßnahme inkl. Anbau umfasst insbesondere: - Energetische Sanierung der Gebäudehülle - Erneuerung der Fenster - Herstellung der barrierefreien Erschließung (Aufzugsanlage) - Anpassung der inneren Erschließung - Ergänzung barrierefreier Sanitäranlagen - Ergänzende Funktionsräume (u. a. Personal-Sanitärräume, Serverraum) - Erneuerung der Küche (reine Aufwärmküche) - Innenausbau Bei allen Anlagengengruppen handelt es sich um einen Neueinbau der Leitungen / Stränge etc. Lediglich die Lüftungsanlage soll erhalten werden und ist umzubauen bzw. sind Teile zu erneuern. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt teilweise im laufenden Betrieb. Das geprüfte Bedarfsprogramm liegt vor. Es enthält u.a. ein Baugrund- und ein Schadstoffgutachten, Grundrisspläne und Lageplan. Für die Baumaßnahme sind Gesamtkosten nach DIN 276 in Höhe von rund 5,5 Mio. € brutto vorgesehen. Für die anrechenbaren Kosten werden folgende Kostengruppen herangezogen: KG 400: 1.412.429 € (brutto) Parallel werden weitere Fachplaner beauftragt (Objektplanung Gebäude und Freianlagen, SiGeKo), mit denen Abstimmungen vorzunehmen sind. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 411.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.