Neue Verträge für die Produktgruppe 35 (Epithesen)
Neue Verträge für die Produktgruppe 35 (Epithesen)
Die neuen Verträge, gemäß § 127 Abs. 1 SGB V zur Produktgruppe 35 (Epithesen), sollen am bestehenden Rahmenvertrag der AOK Rheinland/Hamburg und den damit allgemein gel-tenden Regelungen zur Hilfsmittelversorgung über alle Produktgruppen hinweg, als ergän-zende Anlage eingebunden werden. Sollten mit mehreren Kostenträgern gemeinsam überregionale Verträge, gemäß § 127 Abs. 1 SGB V zur Produktgruppe 35 (Epithesen), mit Leistungserbringern oder Verbänden oder sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer geschlossen werden, gilt das vorge-nannte nicht. In diesen Vertragsgestaltungen werden auch die allgemeinen Regelungen zur Hilfsmittelversorgung in einem neuen Einzelvertrag einheitlich und gemeinsam vereinbart werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie bei Interesse an Vertragsverhandlungen zur Produktgruppe 35 (Epithesen) uns diese bis spätestens zum 04.05.2026 schriftlich bekunden. Gerne berück-sichtigen wir auch Ihre bereits entwickelten vertraglichen Ideen zur Ausgestaltung der Versor-gung mit Epithesen und freuen uns auf die gemeinsamen Verhandlungen hierzu. Senden Sie bitte Ihre Interessensbekundung zur Vertragsverhandlung, ggf. auch bereits mit Ihren Ver-tragsentwürfen, schriftlich mit dem Betreff "Interessensbekundung zur Vertragsverhandlung, gemäß § 127 Abs. 1 SGB V in der Produktgruppen 35 (Epithesen)", per E-Mail oder per Post an folgende Adresse. Unsere Adresse: E-Mail: hilfsmittel-fahrkosten@rh.aok.de oder per Post an AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse Bereich Hilfsmittel - Fahrkosten Abteilung Steuerung und Entwicklung z. Hd. Rainer Bickelmann Wanheimer Straße 72 40468 Düsseldorf