Winterdienst und Straßenreinigung
Winterdienst Reinigungsklasse 1 - Abstumpfende Streustoffe + ausschließlich FS 30 Technologie
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Winterdienst Reinigungsklasse 1 - Abstumpfende Streustoffe + ausschließlich FS 100 Technologie (FS30-Technologie nur unter -6 °C)
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Winterdienst Reinigungsklasse 1 - Abstumpfende Streustoffe + ausschließl. altern. Streustoffe (Gurkenwasser-Sole / Blähschiefer)
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Winterdienst Reinigungsklasse 2 - Abstumpfende Streustoffe + ausschließlich FS 30 Technologie
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Winterdienst Reinigungsklasse 2 - Abstumpfende Streustoffe + ausschließlich FS 100 Technologie (FS30-Technologie nur unter -6 °C)
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Winterdienst Reinigungsklasse 2 - Abstumpfende Streustoffe + ausschließl. altern. Streustoffe (Gurkenwasser-Sole / Blähschiefer)
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Winterdienst Reinigungsklasse 2 inkl. Vorplatz Feuerwehrgerätehaus - Abstumpfende Streustoffe + ausschließlich FS 30 Technologie
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Winterdienst Reinigungsklasse 2 inkl. Vorplatz Feuerwehrgerätehaus - Abstumpfende Streustoffe + ausschließlich FS 100 Technologie ich FS 30 Technologie (FS30-Technologie nur unter -6 °C)
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Winterdienst Reinigungsklasse 2 inkl. Vorplatz Feuerwehrgerätehaus - Abstumpfende Streustoffe + ausschließl. altern. Streustoffe (Gurkenwasser-Sole / Blähschiefer)
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Straßenreinigung Reinigungsklasse 1
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Straßenreinigung Reinigungsklasse 2
Los 1, 1A, 1B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 1 Los 2, 2A, 2B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität A Los 3, 3A, 3B - Winterdienst in der Reinigungsklasse 2 Priorität B Los 4 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 1 Los 5 - Straßenreinigung in der Reinigungsklasse 2 Für die Ausführung des Winterdienstes wird für die Wintersaison 2026/27 der Zeitraum 23.11.2026 bis zum 15.03.2027 und für die Wintersaison 2027/28 der Zeitraum 22.11.2027 bis zum 15.03.2028 festgelegt. Weiterhin wird bei entsprechender Witterungslage eine mögliche Verlängerung der Ausführung bis zum 01.04.2027 / 01.04.2028 vereinbart. Hierzu stimmen sich Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) jeweils zum Anfang des Monats März des jeweiligen Jahres ab. Im Falle einer Verlängerung des Winterdienstes wird für diesen Zeitraum eine pauschale Vergütung, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Winterdiensteinsätzen, vereinbart. Die Straßenreinigung ist im Zeitraum von Mai bis Oktober/November 2027 und Mai bis Oktober/November 2028 durchzuführen. Die Termine sind dem Auftraggeber spätestens im Februar des jeweiligen Jahres im Voraus zu benennen. Die Fahrten sind durch GPS-gestützte Systeme in den eingesetzten Fahrzeugen zu dokumentieren. Die Nachweise sind die Grundlage für die Rechnungslegung. Vorgesehen ist der Winterdienst (Schneeräumen/ Beseitigung von Glätte/ Streuen) auf ca. 75 km befestigten Straßen mit und ohne Straßenbord sowie auf Parkplätzen, Wegen und Plätzen und die Straßenreinigung auf ca. 85 km befestigten Straßen (siehe Lose 1 bis 5). Die jeweiligen exakten Zeiträume sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.