Gebäude 09.6u III. Bauabschnitt Elektrolyse-Teststände und CO2-Elektrolyseure
Planungsleistungen TGA
Das Gebäude 9.6u besteht aus zwei Hallenbereichen und zwei Bürotrakten. Im Gebäude werden in mehrere Bauabschnitten Elektrolyse-Testständen verschiedener Größe errichtet. Der erste Megawatt-Elektrolyseur wurde in der größeren Haupthalle des Gebäudes innerhalb des ersten Bauabschnitts realisiert und ist im Juni 2025 in Betrieb gegangen. Bauabschnitt II behandelt einen weiteren Megawatt-Elektrolyseur, welcher in der Haupthalle geplant ist. Dieser ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Bauabschnitt I.1 ist fertiggestellt. Der Bauabschnitt I.2. als separater, unabhängiger Versuchsstand in der Vorhalle befindet sich in fortgeschrittener Planung und wird mit Beginn in 2026 realisiert. Im Rahmen des Bauabschnitts III ist nun die bauliche Infrastruktur für die Aufstellung von 19 Stück Kilowatt-Elektrolyseuren unterschiedlicher Größe, von zwei CO2-Elektrolyseuren und eines Stack-Prüfstands in den zwei Hallen des Gebäudes herzustellen. Die endgültige Platzierung der Einzelteststände ist im Rahmen der Grundlagenermittlung festzulegen. Auch eine mehrstöckige Variante ist denkbar. Für die Maßnahme ist eine baurechtliche Genehmigung erforderlich. Bei der Planung des Bauabschnittes I wurden die weiteren Elektrolyseure bereits berücksichtigt, allerdings weder geplant noch genehmigt. Auf Basis der zu erstellenden Planung ist für den III. BA eine baurechtliche Genehmigung zu erwirken. In diesem Rahmen sind die Maßnahmen der KG 400 (hier 410, 420, 430 und 470) zu planen, zu veranlassen und zu überwachen. Für den Ausblas der Produktgase (insb. Wasserstoff) über Dach ist der Ex-Schutz zu berücksichtigen. Mitwirkung und Zuarbeit zum Ex-Schutz-Konzept und Ex-Schutz-Dokument sind erforderlich. Der genaue Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 1 – 3 bzw. 4/5 – 8 der HOAI 2021, §55, Leistungsbild Technische Ausrüstung. Es sollen alle in der Anlage 06d detailliert benannten Grund- und Besonderen Leistungen angeboten und ausgeführt werden. Die besonderen Leistungen sind als Pauschale anzubieten - diese sind für die gesamte Bearbeitungsdauer (Stufe 1: Lph 1-3; Stufe 2: Lph 4-8) festgesetzt und ändern sich auch nicht bei einer möglichen Veränderung der Honorarzone. Der geschätzte Gesamtauftragswert liegt bei 717.000,00 €. Beauftragungsstufen: Das Projekt wird als Gesamtpaket für die - Leistungsphasen 1 – 3 beauftragt. Optional erfolgt mit Abschluss der Leistungsphase 3 die Beauftragung der - Leistungsphasen 4 - 8