Rahmenvereinbarung für Geschäftsbesorgungsaufträge zur Beschaffung von Flächen für Naturschutz- und Wasserwirtschaftsvorhaben
Rahmenvereinbarung für Geschäftsbesorgungsaufträge zur Beschaffung von Flächen für Naturschutz- und Wasserwirtschaftsvorhaben
Grundsätzliches (1) Der Auftraggeber plant für Naturschutz- und Wasserwirtschaftsvorhaben lagegerechte sowie zum Tausch geeignete Flächen zu erwerben. (2) Vorhaben sind alle Maßnahmen, die geeignet sind, Natur, Wasser oder Klima zu schützen, zur Anpassung an Klimawandelfolgen beizutragen oder Flächen vor Sturmflut- und Hochwasserrisiken zu bewahren. (3) Für den Flächenerwerb in einem oder mehreren Vorhaben erteilt die jeweilige Landesbehörde dem Auftragnehmer nach Maßgabe dieser Rahmenvereinbarung einen konkreten Geschäftsbesor-gungsauftrag als Einzelauftrag, in dem Zielkulisse, vorrangige Suchräume und Prioritäten für das jeweilige Vorhaben festgelegt werden.