Unterhaltsreinigung (LOS 1) und Fenster- u. Glasreinigung (LOS 2) eines Verwaltungsgebäudes der VBG - Bezirksverwaltung Berlin
Unterhaltsreinigung
Gegenstand ist die Gebäudereinigung der BV der VBG am Standort Berlin, Markgrafenstraße 18 in 10969 Berlin ab 01.01.2027 für 24 Monate mit einer eimaligen Verlängerungsoption von 24 Monate. Mögliche Verlängerungsoptionen für Los 1 ab 01.01.2029. Die Vertragslaufzeit endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform u. wird 4 Monate vor Ende d. Vertragslaufzeit bekanntgegeben. Innerhalb der ersten 6 Monate kann die AG den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Soweit feststeht, dass die AG das zu betreuende Objekt nicht weiter betreiben wird, kann die AG den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Monats kündigen, in dem das Objekt aufgegeben wird. Dieser öffentl. Auftrag wird im folgenden Los 1 vergeben werden: Die Reinigungsleistungen werden gem. Preisblatt-Kalkulation turnusmäßig nach Raumgruppen gegliedert u. in Vollreinigung durchgeführt. Das Gebäude d. BV Berlin befindet sich in Berlin-Kreuzberg, in unmittelb. Nähe zur Friedrichstraße. Es umfasst die Markgrafenstraße Nr.17/18. Das Haus hat 7 Etagen u. eine Tiefgarage. Im EG befindet sich der Empfang. Die 1. Etage dient als Tagungs- u. Konferenzbereich, wobei hier unterschiedlich große Räume zur Verfügung stehen. In jeder Etage befinden sich mehrere WC-Anlagen sowie Teeküchen inkl. Loungebereich. Im EG befindet sich ein Sportraum mit angrenzenden Duschen (2). Die einzelnen Etagen sind über 2 Treppenhäuser u. 2 Aufzüge erreichbar. Objektleitung (OL): Der AN benennt die OL u. dessen Stellvertretung namentlich. Die Stellvertretung durch den/die Vorarbeiter/in (VA) ist ausgeschlossen. Die OL ist Ansprechpartner f. d. AG in sämtliche die Durchführung dieses Vertrages betreffenden Angelegenheiten. Der AN hat eine Vertretungsregelung für Krankheit u. Abwesenheit der OL sicherzustellen u. der AG bekannt zu machen (s. a. Personalplanungskonzept). Als OL darf nur entsprechend geschultes Fachpersonal m. langjähriger Erfahrung i. vergleichbaren Objekten eingesetzt werden. Der AN stellt der AG entsprechende Nachweise u. Bescheinigungen m. d. Abgabe des Angebotes zur Verfügung. Der Wechsel der OL erfolgt nur nach vorheriger Absprache m. der AG. Die OL führt Qualitätskontrollen gem. Pkt. 6 durch. Die eingesetzte OL od. dessen Stellvertretung muss über eine Weisungsbefugnis u. Dispositionsrecht gegenüber den eingesetzten Beschäftigten verfügen. Die OL oder dessen Stellvertretung ist f. d. AG von mo. bis fr. telefonisch u. elektronisch per E-Mail von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar. Vorarbeiter (VA): Der AN benennt den/die VA u. dessen Stellvertretung namentlich. Der VA ist tägl. im Objekt. Der AN hat eine Vertretungsregelung für Krankheit u. Abwesenheit d. VA sicherzustellen u. d. AG bekannt zu machen (s.a. Personalplanungskonzept). Der VA muss berechtigt u. verpflichtet sein, Aufträge entgegenzunehmen u. d. Ausführung zu veranlassen bzw. selbst durchzuführen. Als VA darf nur entsprechend geschultes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Objekten eingesetzt werden. Der Wechsel des VA erfolgt nur nach vorheriger Absprache m. d. AG. Der eingesetzte VA ist tägliche Ansprechperson für das Reinigungspersonal u. die AG. Gem. Pkt. 7. müssen VA oder dessen Stellvertr. die deutsche Sprache in Wort und Schrift gut und leicht verständlich beherrschen. Der VA ist während der gesamten Zeit der Leistungsausführung im Objekt präsent u. davon mindestens 0,5 Std. von direkten Reinigungsleistungen befreit. In dieser Zeit sollen insbesondere die Einteilung des Personals, das Festlegen von Reinigungsinhalten u. -schwerpunkten, Material-Bestellungen u. Ausgabe d. Reinigungsmittel u. des Verbrauchsmaterials Begleitung des Reinigungsteams, ggf. notwendige Einarbeitungen/Unterweisungen d. Reinigungskräfte in die Handhabung d. Reinigungstechniken/-mittel, die Koordination d. Beseitigung von festgestellten Reinigungsmängeln Kontrollrundgänge, sowie Leistungsabnahmen u. -dokumentationen vorgenommen werden. Dem VA muss durch den AN ein mobiles Gerät zur Verfügung gestellt werden, um d. Erreichbarkeit f. d. AG in d. zuvor gen. Zeit sicherzustellen sowie d. Qualitätssicherung durchzuführen u. a. d. AG weiterzuleiten. Die tägliche Anwesenheit des VA bzw. einer ben. Stellvertretung ist geschuldeter Bestandteil der Leistungserbringung. Die Nichtanwesenheit des VA bzw. d. Stellvertretung wird als Leistungsmangel von d. AG dokumentiert. Wird d. Anwesenheit des VA bzw. der ben. Stellvertretung an einem Reinigungstag nicht erbracht, entfällt f. diesen Tag d. Anspruch auf Vergütung d. gesondert ausgewiesenen VA-Zeit. Die RG ist insoweit um die für diesen Tag im Preisblatt ausgewiesene VA-Zeit, derzeit 0,5 Std., zu kürzen. Ab dem 3. dokumentierten Verstoß innerhalb e. Kalendermonats kann die AG zusätzlich. eine schriftl. Abmahnung aussprechen u. weitere vertragliche Rechte geltend machen. Fallen Feiertage in den Reinigungszeiten an, muss bei nicht täglicher Reinigung die an solchen Feiertagen vorgesehene Leistung auf den vorhergehenden oder nächstfolgenden Arbeitstag verschoben werden. Sollten in dieser Beschreibung Fehler sein, die eine sachgerechte und hygienisch einwandfreie Reinigung nicht gewährleisten, so hat der AN die AG im Rahmen der Angebotserstellung ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Deutschen Vergabeportals (www.dtvp.de) darauf aufmerksam zu machen. Die Reinigungsinhalte werden dann im Rahmen der Ausschreibung entsprechend angepasst. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibungen für Los 1 - zu entnehmen.
Fenster- und Glasreinigung
Gegenstand dieses Vertrages ist die Realisierung und Umsetzung Fenster- und Glasreinigung inkl. Prallscheiben und Jalousien in einem Verwaltungsgebäude der AG am Standort BV Berlin gem. der Leistungsbeschreibung (LB). Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch eine einseitige Erklärung der AG ist eine einm. Vertragsverlängerungsoption für weitere 24 Monate wie folgt möglich. 1. Verlängerungsoption beginnt am 01.01.2029. Die Verlängerungsoption bedarf der Schriftform und wird von der AG spätestens 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Regellaufzeit gegenüber dem AN schriftlich erklärt. Eine Verlängerung über den 31.12.2030 hinaus ist ausgeschlossen. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Während dieses Zeitraumes wird insbesondere die Prüfung des Qualitätsmanagements in der praktischen Durchführung vorgenommen, die AG kann innerhalb dieser ersten sechs Monate den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sollte die AG das Gebäude oder Teile des Gebäudes (Untervermietung) nicht weiter betreiben, kann sie den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Kalendermonats kündigen, in dem die Veränderungen wirksam werden. Das in den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geregelte Recht zur Beendigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die in der LB aufgeführten Reinigungsarbeiten sind durch den AN auf Plausibilität zu prüfen. Das Gebäude der BV Berlin befindet sich in Berlin-Kreuzberg, im Zentrum Berlins, in unmittelbarer Nähe zur Friedrichstraße. Es umfasst die Markgrafenstraße Nr.17/18. Das Haus hat 7 Etagen und ein UG inkl. Tiefgarage. Im EG befindet sich der Empfang. Die 1. Etage dient als Tagungs- u. Konferenzbereich, wobei hier unterschiedlich große Räume zur Verfügung stehen. In jeder Etage befinden sich mehrere WC-Anlagen sowie Teeküchen inkl. Loungebereich. Im EG befindet sich eine Sportraum mit angrenzenden Duschen (2). Die einzelnen Etagen sind über 2 Treppenhäuser und 2 Aufzüge erreichbar. Die Reinigung beinhaltet: - Glasflächen- und Rahmenreinigung, - Reinigung der Falze und Fensterbänke (außen), - Jalousien-Reinigung mit dem Ziel optisch sauberer, trockener, staubfreier, schlieren freier und wasserfleckenfreier Glasflächen und Fensterrahmen und Lamellen und Führungsschienen zu reinigen. Folgende Flächen sind im Mietbereich der VBG des Verwaltungsgebäudes zu reinigen: Erdgeschoss incl. Oberlichter 164,11, 1. OG incl. Foyer und Treppe 159,59, 2. OG 112,97, 3. OG 114,52, 4. OG 111,33,5. OG 112,63, 6. OG 126,82, 7. OG 120,87. Treppenhäuser Fenster in Treppenhäusern 23,46. Die Glas- und Rahmenreinigung erfolgt 4 x jährlich am Anfang des Quartals. Die erstmalige Reinigung ist bis 15.01.2027 durchzuführen. Die Fensterbereiche sind teilweise mit Außenjalousien (437 Stück, 80 mm Lamellenbreite) versehen, die unterschiedliche Abmessungen haben. Reinigungsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und gegebenenfalls mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden. Der AN hat den MA sämtliche erforderl. Materialien u. Werkzeuge in ausreichender Qualität und Menge zur Verfügung zu stellen. Weiterhin sind die gesetzlichen Grundlagen wie z.B. Infektionsschutzgesetz, technische Regel für Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung nach jeweils aktuellem Stand einzuhalten, um den allgemeinen Hygienezustand u. den Gesundheitszustand für die Mitarbeiter der AG und seines eingesetzten Personals zu sichern. Die vom AN eingesetzten Maschinen und Geräte müssen den geltenden techn. Arbeitsschutznormen sowie den allg. anerkannten Regeln d. Technik entsprechen u. mit dem VDE-Prüfzeichen, GS-Zeichen od. einer vergleichb. Kennzeichnung versehen sein. Elektr. Betriebsmittel sind außerdem durch den AN einer regelm. Prüfung nach den DGUV Vorschriften 3 u. 4 zu unterziehen. Die Kosten f. d. Geräte u. deren Wartung sind ebenfalls in den Einheitspreisen enthalten. Die Reinigungsarbeiten erfolgen grds. Mo. bis Fr. (gesetzliche Feiertage in Berlin sowie der 24. und 31.12. sind ausgenommen). Die Reinigungen sind gem. Arbeiten am Bauwerk "Arbeiten im Gebäude" ist unbedingt zu beachten: - Reinigungsgeräte m. Verlängerung benutzen, - Fensterflächen gegen Abstürzen nach außen sichern, - Schutzmaßnahmen gegen Absturz (z. B. Seitenschutz, Brüstungsbalken, PSA gegen Absturz) Grundsätzlich ist zu beachten, dass: - vor Beginn d. Reinigungsarbeiten mögliche Gefährdungen ermittelt werden u. mit den Arbeiten erst begonnen wird, wenn notwendige Schutzmaßnahmen umgesetzt worden sind. - Arbeitsbereiche zu kennzeichnen u. abzusperren sind. - alle Arbeitsplätze so zu sichern sind, dass eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist. Der AN hat sämtl. geltenden Sicherheitsvorschriften (insbes. die TRBS 2121, "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz" Teil 1 bis 4) für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen u. seine MA diesbezüglich ordnungsgem. zu unterweisen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen - insb. der LB für Los 2 - zu entnehmen.