Deutschland ist verantwortlich für den Erhalt des außergewöhnlichen universellen Wertes von derzeit (2026) 55 UNESCO-Welterbestätten (52 Kulturerbestätten und 3 Naturerbestätten) sowie acht Geoparks. Die UNESCO und ihre Beratergremien werten Klimawandelfolgen als höchste Gefährdung für den langfristigen Erhalt des Kultur- und des Naturerbes. Die materiellen Schäden durch akute und schleichende Klimawandelfolgen steigern nicht nur die Kosten des Erhalts, viele Verluste und Schäden sind monetär auch nicht zu kompensieren und gefährden den außeror-dentlichen, universellen Wert des Welterbes.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) koordiniert federführend die Klimaanpassungsstrategie des Bundes. Der Schutz der UNESCO Welterbestätten und der UNESCO Geoparks in Deutschland ist als ressortübergreifendes Ziel angelegt, wobei die Bundesländer und die jeweils zuständigen Stellen vor Ort die Verantwortung für die Umsetzung tragen.
Das Bundeskabinett hat 2024 Ziele, Unterziele und Maßnahmen für das Handlungsfeld „Schutz des Welterbes“ in der Klimaanpassungsstrategie beschlossen.
Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS 2024) gibt es für ressortübergreifende Handlungsfelder ein Cluster „Übergreifendes“, welches gemeinsame Ziele der Ressorts enthält. Das BMUKN führt die Aktivitäten des Bundesministeriums für
Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung (BMWSB), des Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) sowie des Auswärtigen Amtes (AA) zusammen und steuert die Zielerreichung. Dabei trägt jedes Ressort im Rahmen seiner Zuständigkeiten eigenverantwortliche Maßnahmen bei, die in der Summe die Zielerreichung gewährleisten.
Für den Schutz des Welterbes vor den Folgen des Klimawandels ist als Ziel Ü-4 im Cluster „Übergreifendes“ in der Klimaanpassungsstrategie des Bundes Folgendes verankert:
„Der Bund zeigt einen nationalen Rahmen mit Indikatoren und Maßnahmen auf entsprechend der internationalen Grundsatzdokumente und Aktionspläne und im Einklang mit den Verpflichtungen der Welterbekonvention, damit die UNESCO-Welterbestätten in Deutschland bis 2030 Klimaschutzmaßnahmen und/oder Klimaanpassungskonzepte oder -pläne (zum Beispiel als Teil ihrer Managementpläne, Pläne für das Katastrophenrisikomanagement und Rahmenkonzepte) entwickeln können.“
Das Ziel wird durch drei Unterziele und Maßnahmen konkretisiert. Die Unterziele lauten wie folgt:
(Ü-4-1) Informations- und Datenmanagement verstetigen
(Ü-4.2) Unterstützung der Maßnahmen zur Klimaanpassung der Welterbestätten im Rahmen verfügbarer Ressourcen.
(Ü-4.3) Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen Welterbestätten im Rahmen verfügbarer Ressourcen.
Für das das Ziel Ü 4 und seine Unterziele (Ü-4.1, Ü 4-2 und -Ü-4.3) sind zudem weitere Unterstützungsmaßnahmen formuliert.
Für ein koordiniertes Vorgehen der Ressorts sind nun im Nachgang zu dem Kabinettsbeschluss 2024 der Sachstand und die Fortschritte bei der Zielerreichung zu bestimmen. Entsprechend der Maßnahmen zu den Unterzielen sind u.a. institutionelle Vorschläge, wie der Aufbau einer Koordinierungsstelle oder die Vernetzung auf Machbarkeit und Anknüpfungsmöglichkeiten einzuschätzen.
Diesbezüglich beabsichtigt das BMUKN eine Studie in Auftrag zu geben.
Machbarkeitsstudie: Rahmenbedingungen für den Schutz des Welterbes vor den Folgen des Klimawandels verbessern
Das Vorhaben dient der Unterstützung des BMUKN im Rahmen seiner Zuständigkeit als federführend koordinierende Stelle
für die Deutsche Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels (DAS).
Es bezieht sich auf die vom Bundeskabinett 2024 beschlossenen Ziele, Unterziele und Maßnahmen für das Handlungsfeld „Schutz des Welterbes“ in der Klimaanpassungsstrategie.
Für ein koordiniertes Vorgehen der Ressorts sind nun im Nachgang zu dem Kabinettsbeschluss 2024 der Sachstand und die Fortschritte bei der Zielerreichung zu bestimmen. Für die Risiken der Welterbestätten in Deutschland besteht noch kein ressortübergreifendes Gesamtbild, das den Handlungsbedarf in der Klimaanpassung bündelt und bewertet.
In einem ersten Schritt ist dieser Sachstand auf Basis öffentlich verfügbarer Quellen (Desktop-Recherche) zu erheben (Arbeitspaket 1).
Institutionelle Vorschläge, wie der Aufbau einer Koordinierungsstelle oder die Vernetzung, sind auf Machbarkeit und Anknüpfungsmöglichkeiten einzuschätzen (Arbeitspaket 3).
Verfahren und Standards zur Risikoabschätzung und Priorisierung von Maßnahmen für das Handlungsfeld der Welterbestätten sind zu entwickeln (Arbeitspaket 4).
Zur Qualitätssicherung der Aussagen sind Konsultationen mit Expertinnen und Experten durchzuführen (Arbeitspakete 2 und 5).
Schließlich sind die wesentlichen Ergebnisse in Empfehlungen an die Entscheidungstragenden in Bund und Ländern zu bündeln. Dabei ist auch der Forschungsbedarf zu bestimmen und Forschungsfragen, die zur Zielerreichung beitragen, sind zu priorisieren (Arbeitspaket 6).
Ziel des Vorhabens ist es, eine transparente und fundierte Entscheidungsgrundlage für
die zuständigen Stellen zu erarbeiten. Die Entscheidungsgrundlage soll ein konzertiertes
Vorgehen unterstützen, zielgerichtete Kooperationen vorstrukturieren und einen effizienten
Mitteileinsatz vorbereiten. Auf dieser Grundlage soll die Evaluierung der Zielerreichung und des
Steuerungsbedarfs in der Klimaanpassungsstrategie 2028 erfolgen.
Der geschätzte Gesamtaufwand für die 6 Arbeitspakete beläuft sich auf etwa
250 Personentagen:
- Arbeitspaket 1: 60 Personentage
- Arbeitspaket 2: 30 Personentage
- Arbeitspaket 3: 20 Personentage
- Arbeitspaket 4: 60 Personentage
- Arbeitspaket 5: 40 Personentage
- Arbeitspaket 6: 40 Personentage
Der Personalumfang wird wie folgt geschätzt: Projektleitung: 75 Personentage, wissenschaftliche Mitarbeit: 128 Personentage, Assistenz: 47 Personentage