Qualifizierungssystem Straßenbahn - Verkehrsanlagenplanung Lph. 6-9 + BÜ
Los 1 - GI Verkehrsanlagenplanung Straßenbahn ohne barrierefreien Ausbau
Das Straßenbahnnetz inkl. Schienen und Haltestellen werden zum Zwecke der Gewährleistung des Betriebes über weitere 30 Jahre sowie zur Steigerung der Aufenthaltsqualität bzw. Attraktivität grund-instandgesetzt. Dies geschieht in der Regel auf Grundlage einer vorherigen Prüfung des baulichen Zustandes der Gleis- und Haltestellenanlagen und der voraussichtlichen Restnutzungsdauer. Bei der Grundinstandsetzung werden die für den Betrieb notwendigen technischen Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und Schäden und deren bauliche Ursachen zum Zwecke der Gewährleis-tung der Betriebssicherheit der Straßenbahn beseitigt. Im Zuge der Grundinstandsetzung sind unter anderem folgende Leistungen zu erbringen: • Grundhafter Umbau der Gleisanlagen • Erneuerung der Haltestellen • Erneuerung Verrohrung Weichensteuerung • Erneuerung Entwässerung • Begrünung von Gleisen und Nebenanlagen • Umbau bzw. Anpassung vorhandener Verkehrsanlagen wie Fahrbahnen und Gehwege
Los 2 - Verkehrsanlagenplanung Straßenbahn inkl. barrierefreien Ausbau
Aufgrund gesetzlicher Regelungen (§ 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und § 31 Abs. 1 Berliner Mobilitätsgesetz (MobG) sowie dem Berliner Nahverkehrsplan (NVP)) ist der ÖPNV barriere-frei zu gestalten, insbesondere sind Haltestellen barrierefrei und Zugangswege sicher zu gestalten. Derzeit sind im Berliner Straßenbahnnetz noch rund 230 Richtungshaltestellen nicht barrierefrei und entsprechend umzuplanen und umzugestalten. Zu einem barrierefreien Ausbau gehören immer Anteile für eine Grundinstandsetzung der dortigen Gleis- und Weichenanlagen, die für den Betrieb auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und Schäden und deren bauliche Ursachen zum Zwecke der Gewährleistung der Betriebssicherheit der Straßenbahn beseitigt werden. Im Zuge des barrierefreien Ausbaus und der Grundinstandsetzung sind insbesondere folgende Leis-tungen zu erbringen, die die BVG vergeben wird: • Regulierung der Bahnsteigkante zum Ausgleich des Höhenunterschieds zwischen der Stra-ßenbahn Bahnsteig und Straßenbahn • Installation von Rampen an Haltestellen, um den Zugang Rollstuhlfahrer und Personen mit ein-geschränkter Mobilität zu erleichtern • Implementierung von taktilen Leitsystemen (z.B. Bodenindikatoren) und akustische Signalge-bern an Haltestellen • Sanierung von Fußwegen und Anpassungen der Zugangswege zu Haltestellen und Straßen-bahn