Projekt A310 Neubau 380-kV-Leitung UW Lübeck - UW Göhl West, Bauabschnitt 3 Los 2
A310 - Ostküstenleitung – Bauabschnitt 3 Los 2.1
Die Lose 1 und 2 des Projektes A310 im 3.BA wurden nach Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens an den Konsortialführer LTB Leitungsbau GmbH vergeben (Bieterkonsortium bestehend aus LTB Leitungsbau GmbH und Cteam Consulting & Anlagenbau GmbH). Das Bieterkonsortium verfügt über einschlägige Erfahrung im Bereich 380-kV-Freileitungsbau, und ist bei TenneT als A Lieferanten präqualifiziert. Die nun anstehende Erweiterung des Los 2 umfasst die Errichtung von 21 Masten inklusive Seilzug, Erdungs- und Potentialausgleichssystemen, Fundamentbau sowie Montage der Leiterseile. Der Abschnitt stellt die bauliche und elektrische Verlängerung von Los 2 in Richtung Umspannwerk Göhl dar. Die Beauftragung eines neuen Auftragnehmers wäre für den Auftraggeber mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Im Übergangsbereich zwischen den „Losen“ sind keine WA-Diff-Maste vorhanden, was jedoch zwingende Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeiten an der Bauabschnittsgrenze von Los 2 zum gegenständlichen Bereich technisch sauber getrennt werden können. Da diese fehlen, bilden die Abschnitte in Bezug auf die Seilzugarbeiten eine technisch untrennbare Einheit. Eine Vergabe an einen Dritten würde hier zu erheblichen Problemen führen, da ein „harter Schnitt“ an der Losgrenze baulich nicht vorgesehen ist und dies mit Sonderleistungen gelöst werden müsste, wobei in diesem Falle mit Probleme bei den Seilzügen zu rechnen ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu unvermeidbaren Reibungsverlusten und Unterbrechungen im Bauablauf führen. Da die Arbeiten insbesondere im Bereich des Übergangs von Los 2 (Schaltungen und im OPGW) technisch unmittelbar auf den Vorleistungen aufsetzen, würde eine „künstliche“ Trennung an dieser Stelle komplexe Schnittstellenabstimmungen und Leistungsabgrenzungen erfordern. Hierdurch entstünden durch eine Neuvergabe signifikante zeitliche Verzögerungen bei der Baustellenübernahme, welche zum einen aus den notwendigen Anlaufphasen (Kick-Offs, technische Einarbeitung) und zum anderen aus der erneuten Beantragung notwendiger Genehmigungen, die der Bestandsunternehmer bereits hält, resultieren. Da der Bestandsunternehmer im dortigen Grenzgebiet (Dänemark) bereits tätig ist und über die spezifischen lokalen Kenntnisse verfügt, sichert die Weiterbeauftragung eine nahtlose Fortführung ohne die Risiken unsauberer Leistungsabgrenzungen oder Haftungslücken an den Schnittstellen. Der Bestandsauftragnehmer verfügt bereits über den notwendigen Personal- und Maschinenpark vor Ort und agiert standortübergreifend an den kritischen Maststandorten. Ein Wechsel würde eine Demobilisierung des Bestandsgeräts und eine vollständige Neumobilisierung des neu beauftragten Auftragnehmers erfordern. Besonders gravierend wirkt sich dies auf den Wegebau aus: Das bereits eingebrachte und vorhandene Wegebaumaterial kann durch den Bestandsunternehmer effizient weiterverwendet bzw. umgelagert werden; ein neu beauftragter Auftragnehmer müsste dementgegen eigenes Material beschaffen und einbringen, was unweigerlich zu einer erheblichen unwirtschaftlichen Kostensteigerung führt. Da der aktuelle Auftragnehmer in der betroffenen Region bereits tätig und in die behördlichen Abstimmungsprozesse eingebunden ist, können bestehende Genehmigungen verfahrensökonomisch erweitert werden (z. B. Erweiterung für verkehrsrechtliche Anordnung, Bestandsdokumentation von Zustand der Wege vor der Bauausführung, Einsparung Entschädigungskosten, Wegerechte oder Betretungsrechte in überlappenden Bereichen). Bei Beauftragung eines neuen Unternehmens wäre eine vollständige Neubeantragung aller Genehmigungen zwingend erforderlich. Unter Berücksichtigung der darüber hinaus notwendigen administrativen Vorläufen (HSE-Audit, Subunternehmeranmeldungen, Aufbau der Kommunikationsmatrix etc.) würde dies zu einem erheblichen Zeitverlust führen, der den fixierten Endtermin des Gesamtprojekts gefährdet. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten und der nur gering tragfähigen Böden ist ein Baubeginn zwingend in den Sommermonaten erforderlich. In den Herbst- bis Frühjahrsmonaten führen die stark vernässten Böden zu erheblichen zusätzlichen Aufwendungen bei der Herstellung von Zuwegungen und Arbeitsflächen. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Arbeiten – insbesondere im Abschnitt M114 bis M121 – ausschließlich in den Sommermonaten auszuführen.