Dienstleistungen von Architekturbüros (Gebäude) sowie Fachplanungsleistungen (Bauphysik), Sanierung Sporthalle, Wolfgang-Ernst-Gymnasium, 63654 Büdingen

Deadline:26 Nov 2026, 08:00

Tender information
Wetteraukreis
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Evaluation criteria
Quality, Cost
Ref. number
26-5-024
Duration
18/01/2027 - 28/06/2030
Architektenleistungen für Gebäude gem. Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1: Gebäude und Innenräume (hier: Gebäude), nach § 33 ff. HOAI 2021, und Leistungen der Bauphysik gem. AHO-Heft Nr. 23 (Stand August 2022) und Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI 2021: Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen, Ziffer 1.2 Bauphysik für 1.2.3 Wärmeschutz und Energiebilanzierung. Weitere Angaben zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte der als Anlage01 beigefügten Bau,- Objekt- und Leistungsbeschreibung.

Dienstleistungen von Architekturbüros (Gebäude) sowie Fachplanungsleistungen (Bauphysik), Sanierung Sporthalle, Wolfgang-Ernst-Gymnasium, 63654 Büdingen

Bezeichnung der zu erbringenden Leistungen: Architektenleistungen für Gebäude gem. Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1: Gebäude und Innenräume (hier: Gebäude), nach § 33 ff. HOAI 2021 und Leistungen der Bauphysik gem. AHO-Heft Nr. 23 (Stand August 2022) und Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI 2021: Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen, Ziffer 1.2 Bauphysik für 1.2.3 Wärmeschutz und Energiebilanzierung. Auf eine ausführliche Beschreibung aller Leistungen und der Baumaßnahme wird an dieser Stelle verzichtet. Diese Angaben und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem Schreiben 261026_26-5-024_Aufforderung_Angebotsabgabe.pdf und der als Anlage 01 beigefügten Bau-, Objekt- und Leistungsbeschreibung. Ziel ist es, einen Auftragnehmer mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen zu beauftragen. Es erfolgt daher keine losweise Vergabe und Ausschreibung. Die Bieter können nur ein Honorarangebot (gem. Anlage 11 Angebotsvordruck im Excel-Format oder Anlage 12 Angebotsvordruck im pdf-Format) abgeben und müssen alle aufgeführten Leistungen anbieten und ausführen. Die Einreichung eines selber erstellten Honorarangebotes ist generell zulässig, allerdings muss dieses im Aufbau, dem Inhalt und dem vorgegebenen Rechenweg unseres Angebotsvordruckes entsprechen, Abweichungen von den Vorgaben sind nicht zulässig, damit die Vergleichbarkeit gewährleistet bleibt. Die ermittelten anrechenbaren Kosten für die Erstellung Ihres Angebotes wurden bereits an den entsprechenden Stellen in den Angebotsvordruck eingetragen und dürfen nicht von Ihnen verändert werden. Dies gilt ebenfalls für den weiteren Inhalt. Weitere Einzelheiten zur Erstellung des Honorarangebotes anhand des Angebotsvordruckes entnehmen Sie bitte unserem Schreiben 261026_26-5-024_Aufforderung_Angebotsabgabe.pdf unter Punkt 4.2 auf Seite 4 und 5. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 (Stufe A), sowie nach Abruf und schriftlicher Benachrichtigung die der Leistungsphasen 5 bis 9 (Stufe B). Der Auftragnehmer generiert durch die Stellung eines Angebotes für den kompletten Leistungsumfang keinen Anspruch auf die Beauftragung der Stufe B. Der Auftraggeber darf die Leistungen der Stufe B ohne vorherige Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens an den Auftragnehmer beauftragen, bzw. ohne Benennung von Gründen von einer weiteren Beauftragung absehen (siehe § 3 Besondere Vertragsbedingungen). Den Umfang der zu erbringenden Leistungen und den vorgesehenen Stufen A und B entnehmen Sie bitte der als Anlage 01 beigefügten Bau-, Objekt- und Leistungsbeschreibung. Die Auswertung der Unterlagen und Angebote erfolgt gem. den Zuschlagskriterien und der Bewertungsmatrix (Anlage10). Diese erfolgt beim Punkt 3. Honorarangebot (in Verbindung mit der Bewertung nach Anlage 1) auf 4-Nachkommastellen, ansonsten bei den Punkten 1. bis 2. ohne Nachkommastellen. Der Auftragnehmer erhält ein Zuschlagsschreiben nebst Anlagen aus dem auch ersichtlich ist, wie er die Rechnungsstellung, gem. den Vorgaben des Auftraggebers, vorzunehmen hat. Nach der Beauftragung findet ein Projektstartgespräch statt. Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen der Projektbeteiligten. Weiterhin soll die weitere Vorgehensweise und die Eckdaten erläutert werden. Die Bindefrist endet am 15.01.2027.

Buyer
Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergabestelle
buyer-email@mail.com
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28 Oct - Publication date
26 Nov - Deadline
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