MARKTERKUNDUNG gemäß § 28 VgV - Techn. Integration bestehender Forschungsplattformen und interoperable Vernetzung radiologischer und pathologischer Datenräume
MARKTERKUNDUNG gemäß § 28 VgV - Techn. Integration bestehender Forschungsplattformen und interoperable Vernetzung radiologischer und pathologischer Datenräume
Die zu beschaffenden Leistungen müssen insbesondere die folgenden fachlichen und technischen Anforderungen erfüllen: - Die Integrationslösung muss die interoperable Vernetzung bestehender radiologischer und pathologischer Forschungsplattformen ermöglichen. - Die Integrationslösung muss die Zusammenführung radiologischer Bilddaten, digitaler Whole-Slide-Images sowie strukturierter medizinischer Metadaten innerhalb gemeinsamer Forschungsumgebungen unterstützen. - Die Integrationslösung muss bestehende Forschungsplattformen unter Nutzung standardisierter Schnittstellen miteinander verbinden, ohne deren bestehende Systemarchitektur grundlegend zu verändern. - Die Integrationslösung muss die gemeinsame Nutzung bestehender Komponenten innerhalb standortübergreifender Forschungsverbünde ermöglichen. - Die Integrationslösung muss die Erweiterung bestehender Forschungsplattformen durch zusätzliche Module und Dienste unterstützen. - Die Integrationslösung muss standardisierte DICOM- und HL7-FHIR-basierte Schnittstellen zur interoperablen Kommunikation zwischen bestehenden Plattformen bereitstellen. - Die Integrationslösung muss die standardisierte Verknüpfung radiologischer Bilddaten mit Whole-Slide-Images sowie strukturierten Forschungsdaten ermöglichen. - Die Integrationslösung muss offene und dokumentierte Softwarekomponenten bereitstellen, die eine nachhaltige Erweiterung bestehender Forschungsplattformen unterstützen. - Die Integrationslösung muss bestehende Forschungsdateninfrastrukturen sowie etablierte Open-Source-Komponenten interoperabel einbinden können. - Die Integrationslösung muss standardisierte Verfahren zur Synchronisation strukturierter Metadaten zwischen unterschiedlichen Plattformen unterstützen. - Die Integrationslösung muss eine langfristige Weiterentwicklung bestehender Forschungsplattformen ermöglichen, ohne deren bestehende Funktionalität einzuschränken. - Die bereitgestellten Komponenten müssen langfristig wartbar, dokumentiert und nachhaltig weiterentwickelbar sein. - Die Integrationslösung muss auf etablierten offenen Standards basieren und deren zukünftige Weiterentwicklung unterstützen. - Die Integrationslösung muss die kontinuierliche Integration weiterer Forschungsplattformen, Datenräume und Softwarekomponenten innerhalb der bundesweiten Forschungsinfrastruktur ermöglichen. - Die bereitgestellten Komponenten müssen eine nachhaltige technische Vernetzung bestehender Forschungsinfrastrukturen unterstützen und deren interoperablen Ausbau ermöglichen. - Die Integrationslösung muss standardisierte Interoperabilitätsschnittstellen bereitstellen, die die Anwendung und Einbindung von KI-Modulen auf pathologischen Bilddaten sowie zugehörigen medizinischen Metadaten ermöglichen.