Lagerung und Distribution von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Lagerung und Distribution von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Das Land Baden-Württemberg (AG) sucht in diesem Vergabeverfahren einen Speditionsdienstleister (AN), der im Rahmen der Notfallreserve des Landes Baden-Württemberg für künftige Pandemien die Lagerung und Distribution von Persönlicher Schutzausrüstung und Medizinprodukten (PSA) übernimmt. Dazu wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Bieter geschlossen. Der Aufbau der Notfallreserve ist in zwei Stufen vorgesehen. - Stufe 1 - Bevorratung der Notfallreserve: Hier sind die Kapazitäten zur Lagerung von mindestens 710 Europaletten vorzuhalten. - Stufe 2 - Erweiterung im Pandemiefall: Hier ist die kurzfristige Erhöhung der Lagerkapazitäten von "Stufe 1" auf "Stufe 2" binnen 14 Kalendertagen auf mindestens 1.497 Europaletten sicherzustellen. Mit der Vorhaltung der PSA möchte der AG im Falle künftiger Pandemien die Verfügbarkeit von PSA im Sinne einer "Notfallreserve" gewährleisten. Damit das Land Baden-Württemberg im Pandemiefall stets unmittelbar auf die persönlichen Schutzausrüstungen zugreifen kann, soll in Kooperation mit den Universitätskliniken des Landes Baden-Württemberg ("Universitätskliniken") PSA bevorratet werden. Kooperationskliniken des Landes sind: - Universitätsklinikum Freiburg - Universitätsklinikum Heidelberg - Universitätsklinikum Tübingen - Universitätsklinikum Ulm In der Notfallreserve wird folgende PSA vorgehalten: - FFP2-Masken - OP-Masken - Schutzhandschuhe (Nitril) - Schutzkittel - Schutzbrillen - Gesichtsschilde Durch die Kooperation mit den Universitätskliniken wird ein rollierendes System geschaffen, um dem Verfall der eingelagerten PSA soweit wie möglich vorzubeugen. Hierzu werden die Universitätskliniken ihre Bedarfe an PSA grundsätzlich aus dem Lager der physischen Notfallreserve decken. Aufgabe des AN ist es, die vom AG oder den Universitätskliniken oder einem von ihnen beauftragten Dritten gelieferte PSA zu lagern und auf Abruf des AG oder der Universitätskliniken oder eines von ihnen beauftragten Dritten innerhalb einer Frist von drei Kalendertagen an die jeweils benannte Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auszuliefern. Der Auftrag umfasst sowohl Lager- als auch Transportleistungen.