Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen LOS 1 - Standardspielscheine Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen LOS 2 - Sonderspielscheine
LOS 1: Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen - Standardspielscheine
LOS 1: Vertragsgegenstand ist die Vergabe von Leistungen zur Herstellung, Lagerung und Lieferung von Standardspielscheinen. Alle Hamburger LOTTO-Annahmestellen müssen mit Standardspielscheinen ausgestattet werden, um eine Teilnahme der zum Glücksspiel entschlossenen Spielteilnehmer an den Lotterien und Wetten zu ermöglichen. Dafür sind vom Auftragnehmer Standardspielscheine herzustellen, zu lagern und an die LOTTO Hamburg GmbH bzw. an die von der LOTTO Hamburg GmbH benannten Adressen zu liefern.
LOS 2: Herstellung, Lagerung und Lieferung von Spielscheinen - Sonderspielscheine
LOS 2: Vertragsgegenstand ist die Vergabe von Leistungen zur Herstellung, Lagerung und Lieferung von Sonderspielscheinen. Alle Hamburger LOTTO-Annahmestellen müssen mit Sonderspielscheinen ausgestattet werden, um eine Teilnahme der zum Glücksspiel entschlossenen Spielteilnehmer an den Lotterien und Wetten zu ermöglichen. Dafür sind vom Auftragnehmer Sonderspielscheine herzustellen, zu lagern und an die LOTTO Hamburg GmbH bzw. an die von der LOTTO Hamburg GmbH benannten Adressen zu liefern.