Beschaffung einer Markierungsmaschine sowie eines Kombigerätes zur Demarkierung und Reinigung von Verkehrsflächen
Lieferung einer Markierungsmaschine für den Einsatz auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle
Die Flughäfen der Mitteldeutschen Flughafen AG (Leipzig, Dresden) beabsichtigen zukünftig einen Teil der Markierungsarbeiten eigenständig durchzuführen. Hierfür beabsichtigt die MF-AG eine Markierungsmaschine für die Verarbeitung von Kaltfarbe anzuschaffen. Die Maschine muss StVO und StVZO konform sein. Sie muss 2 Farben in einem Arbeitsgang im Airless-Verfahren verarbeiten können. Des Weiteren muss die Aufbringung von Glasperlen gewährleistet sein. Im Zuge der Übergabe ist zwingend die Abnahme beim Hersteller erforderlich. Des Weiteren ist eine -Einweisung beim Kunden, sowie die Angabe der Lieferzeiten notwendig. Die Ersatzteilversorgung ist für mindestens 15 Jahre nach Lieferung sicherzustellen. Gewährleistung mindestens 24 Monate oder 2.400 Betriebsstunden, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt. Gegen Ende der Gewährleistungszeit ist eine eintägige Werkstattschulung für bis zu vier Mitarbeitende des Auftraggebers durchzuführen. Die Wartung sowie Gewährleistungsarbeiten sind durch vom Hersteller autorisierte Servicetechniker durchzuführen.
Lieferung einer Demarkierungsmaschine/Kehrmaschine für den Einsatz auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle
Der Flughafen Leipzig-Halle beabsichtigt die Anschaffung einer Flächenkehrmaschine in Kombination mit Kehrteller Rechts und Höchstdruckwasseranlage zur Demarkierung und Beseitigung von Gummiabrieb. Einsatzbereich ist der öffentliche Straßenverkehr sowie Flugbetriebsflächen. Das Kombigerät muss im Einzeleinsatz als Kehrmaschine und nach Umrüstung als Demarkierungs-/Gummiabriebbeseitigung funktionieren. Die Ersatzteilversorgung ist für mindestens 15 Jahre nach Lieferung sicherzustellen. Gewährleistung mindestens 24 Monate oder 2.400 Betriebsstunden, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt. Gegen Ende der Gewährleistungszeit ist eine eintägige Werkstattschulung für bis zu vier Mitarbeitende des Auftraggebers durchzuführen. Die Wartung sowie Gewährleistungsarbeiten sind durch vom Hersteller autorisierte Servicetechniker durchzuführen.