HKR-Software Lizenzen für die Barlachstadt Güstrow
HKR-Software Lizenzen für die Barlachstadt Güstrow
Die Lieferung einer integrierten, modularen Finanzsoftware für die doppische Buchführung auf Basis der geltenden Gesetze und Verordnungen zum kommunalen Haushaltsrecht in Mecklenburg-Vorpommern. Zusätzlich sind alle anderen einschlägigen Rechtsvorschriften (Abgaben-, Kassenrecht usw.) zu beachten. Die Software soll dem aktuellen Stand der Technik und den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Vorgaben nach EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) sind einzuhalten. Die Anforderungen des Informationssicherheitsgesetz-MV müssen vollumfänglich erfüllt werden. Die Datenhaltung erfolgt vor Ort. Es wird ein Gesamtsystem gefordert und alle dazugehörigen Komponenten müssen durch den Anbieter gewartet und auch supportet werden. Es soll eine Verwaltungslizenz erworben werden, die eine beliebige Anzahl an Nutzern zulässt ohne zusätzliche Kosten zu verursachen. Die Durchführung der Datenübernahme aus dem Altsystem CIP- Komunal/KD, wobei es sich hierbei zwingend um eine sogenannte ,,unterjährige Bewegungsdatenübernahme"" handeln muss. Alle Stamm- und Bewegungsdaten müssen in die neue Finanzsoftware überführt werden. Die zum Zeitpunkt der Umstellung noch offenen Jahresabschlüsse müssen in der neuen Software erstellt werden können. Dies gilt auch für die Anlagenbuchhaltung. Referenzen zu erfolgreichen unterjährigen Umstiegen von CIP-Kommunal/KD auf die vom Bieter angebotene Lösung sind anzugeben. Eine Testkonvertierung der zu übernehmenden Daten ist Umfang des Angebotes. Ein Preis für eine vollständige Datenübernahme ab Umstellung auf Doppik (01.01.2012) ist, als Option anzugeben. Die Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung sind durch qualifizierte Schulungen in das neue Verfahren umfassend einzuweisen. Die Schulungsmaßnahmen sollen so umfangreich sein, dass eine qualifizierte Anwendung durch den jeweiligen Nutzerkreis gewährleistet ist. Es ist davon auszugehen, dass allgemeine PC-Kenntnisse bei den Teilnehmern/innen vorhanden sind. Unterlagen zum Schulungskonzept/-inhalt für den jeweiligen Nutzerkreis sind im Rahmen der Schulungen auszuhändigen. Die Schulungen erfolgen in den Räumen der Barlachstadt Güstrow oder mit Zustimmung Ersatzweise auch Online, die erforderlichen Geräte werden vom Amt gestellt. Der Bieter hat das erforderliche Schulungsequipment im Angebot zu benennen.