Neubau einer Freisportanlage an der Integrierten Gesamtschule (IGS) Hermeskeil, Objektplanung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 HOAI
Neubau einer Freisportanlage an der Integrierten Gesamtschule (IGS) Hermeskeil Objektplanung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 HOAI
Leistungsbeschreibung und Projektziele: Auf dem an die Integrierte Gesamtschule (IGS ) Hermeskeil angrenzenden Grundstück soll eine Freisportanlage für Schul- /Vereins- und Freizeitsport geplant werden. Die Freisportanlage wird daher als multifunktionale Sportanlage für schulische und außerschulische Nutzungen konzipiert. Das Gelände soll komplett eingezäunt und nachts abgeschlossen sein, um möglichen Vandalismus vorzubeugen. Der Planungsumfang umfasst insbesondere die Planung einer leichtathletischen Anlage Kampfbahn Typ C (modifiziert) nach DIN 18035. Folgende Anlagen sind gewünscht: Leichtathlethische Anlagen: 1 Fußballgroßspielfeld als Kunstrasenplatz, 4 (optional 6) Kreisbogenbahnen (400 m) mit Kunststoffbelag, 6 Einzelbahnen für die geraden Sprint- und Hürdenstrecken, 1 Hochsprunganlage (Sprungkissenstandort variabel), 1 Stabhochsprunganlage, 1 Weit- und Dreisprunganlage, 1 Kugelstoßanlage, 1 Kombinierte Diskus-, Hammerwurfanlage, 1 Speerwurfanlage Multifunktionale Sport- und Freizeitanlagen: 1 Pumptrack (außerhalb der Zaunanlage, soll jederzeit zugänglich sein), 1 Kleinspielfeld, 1 Calisthenics /Fitnessgeräte, 1 Zuschauertribüne, Sitzgelegenheiten evtl. in der Böschung des Grundstücks Darüber hinaus sind Aufenthalts- und Erschließungsflächen, Grün- und Pflanzflächen sowie die erforderlichen Nebenanlagen Bestandteil der Planung. Die Konzeption der Freisportanlage soll in der ersten Planungsphase überprüft und abgestimmt werden. Weiterhin umfasst die Planung die Integration der erforderlichen technischen und funktionalen Einrichtungen wie Entwässerung, Beleuchtung, Ausstattungselemente sowie die freiraumplanerische Gestaltung der Gesamtanlage. Das zu beplanende Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 37.200 qm (Flurstücke 43, 44, 45, 46, 47, 48, 53 und 54; Flur 79, Gemarkung Hermeskeil). Die Zusammenlegung der Grundstücke sowie der Vorgang zur Übertragung aller Grundstücke in den Besitz des Landkreises Trier-Saarburg wurde bereits auf den Weg gebracht. Ein Bebauungsplan für das zu beplanende Grundstück wird ebenfalls seitens der Verbandsgemeinde Hermeskeil erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt. Im Osten grenzt das Grundstück an die IGS Hermeskeil an und fällt Richtung Westen stark ab. Im Süden des Grundstücks befindet sich ein Schotterparkplatz, welcher von der Schulstraße erschlossen wird. Dieser Parkplatz kann nach den Schulzeiten als Parkmöglichkeit für die Nutzer (Vereine, Freizeit) der Freisportanlage dienen. Ein Sportfunktionsgebäude mit Umkleiden, Toiletten und Geräte-/Abstellräumen soll an den Parkplatz bzw. an die Sportanlage angrenzen. Die Planung des Sportfunktionsgebäudes und der Flutlichtanlage sind nicht Gegenstand dieses Auftrags, diese sollen aber bei der Planung der Freianlagen konzeptionell berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der weiteren Planung ggf. Anforderungen des Lärmschutzes zu berücksichtigen sind. Die abschließende Klärung erfolgt im Zuge der Planung und Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden. Die Auftraggeberin legt Wert auf eine wirtschaftliche und nachhaltige Freiraumgestaltung sowohl in der Erstellung, als auch bei den Kosten der langfristigen Pflege und Unterhaltung. Ziel ist sowohl eine hohe Funktionalität der Sportanlagen als auch eine hohe Aufenthaltsqualität durch die Gestaltung der Freiräume. Durch gezielte Auswahl von Pflanzkonzepten, Materialien und Ausstattung sollen geringe Kosten für die Pflege und Instandhaltung der Außenanlagen sowie gute Reinigungs- und Instandhaltungsmöglichkeiten gewährleistet werden. Ausstattungselemente und Materialien sollten leicht revisionierbar, d. h. leicht ersetzbar oder leicht austauschbar sein. Der Betrieb der Schule muss während der Baumaßnahmen durchgehend gewährleistet sein. Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 1-9 nach §39 HOAI Leistungsbild Freianlagen vorgesehen. Ein Anspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. In der ersten Stufe sollen die Leistungsphasen 1-4 (Grundlagen bis Genehmigung) und in der zweiten Stufe die LPH 5-9 (Ausführung bis Dokumentation) beauftragt werden. Baukosten nach derzeitigem Kenntnisstand: KG 500 Freianlagen 3,75 Mio. EUR (brutto). Rahmentermine: Der Projektstart soll unmittelbar nach Auftragsvergabe erfolgen. • Planungsbeginn voraussichtlich Mitte September 2026; • Erste Planungsskizzen, vorläufige Kostenschätzung bis 30.09. 2026 Die Skizzen und die Kostenschätzung dienen ausschließlich der Fördermittelbeantragung und stellen keinen Entwurfs- oder Kostenberechnungsstand gemäß HOAI dar. • Schnellstmögliche Einreichung des Bauantrages 2027; • Fertigstellung der Ausführungsplanung bis 02.11.2027 • Baubeginn voraussichtlich April 2028; • Aufgrund der Bindungsfristen der RZN-Förderung müssen die geförderten Teilmaßnahmen (wie u.a. Pumptrack, Kleinspielfelder, Flutlicht) einschließlich Abnahme und Vorlage prüffähiger Schlussrechnungen spätestens bis zum 30.09.2028 abgeschlossen sein, um den fristgerechten Abruf der Fördermittel bis zum 31.12.2028 sicherzustellen.