Vergabe von Video- und Audiodolmetschleistungen in einem offenen Verfahren
Vergabe von Video- und Audiodolmetschleistungen in einem offenen Verfahren
Im Zuge der vermehrten Zuwanderung von Flüchtlingen und damit verbunden dem steigenden Anteil von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern hatte sich die Thüringer Landesregierung dazu entschlossen, mit einem Landesprogramm Dolmetschen ab Mai 2019 Dienstleistungen des „Video- und Audiodolmetschens“ zur Verfügung zu stellen. So soll die Kommunikation mit Menschen, die über keine oder nicht ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, auf schnelle und professionelle Weise ermöglicht bzw. unterstützt werden. Dieses Landesprogramm zur Überwindung der Sprachbarrieren in vielfältigen Bereichen (u. a. in den Bereichen Verwaltung/Kommunen, Asylwesen und Integration, Gesundheit, Justiz) soll nach Ablauf seiner dritten Programmphase am 31.12.2026 weiterhin fortgeführt werden. Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Video- und Audiodolmetschleistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Anforderungen der Leistungsbeschreibung und die weiteren Bedingungen des Vergabeverfahrens zur Leistungsausführung werden zur Umsetzung des Auftrags Gegenstand eines Vertrages mit dem künftigen Auftragnehmer. Die Dienstleistung wird im Rahmen eines Vertrages für die Dauer von 12 Monaten vergeben (Dienstleistungsvertrag) und ist ab dem 01. Januar 2027 geplant. Für den Auftraggeber besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr. Diese steht jedoch unter Haushaltsvorbehalt und muss spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden. Sollte sich der Vertragsbeginn durch ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren verschieben, so bleibt es bei der Dauer von 12 Monaten. Eine dadurch bedingte Verschiebung des Leistungszeitraums über 31.12.2027 hinaus steht aber ebenfalls unter Haushaltsvorbehalt. Der Auftragnehmer muss Dolmetschleistungen sowohl in visueller und auditiver Form über eine Internetverbindung als auch über Telefonie anbieten. Die Wahl des Mediums obliegt dem Nutzenden unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten. Die dafür vom Auftragnehmer gestellte Anwendung muss eine einfache und effiziente Abwicklung in allen Verfahrensschritten ermöglichen (Log-in, Sprachwahl, Terminvereinbarung, Gesprächsdurchführung, Nutzerfeedback usw.).