Windstrom für Nahwärmeerzeugung Duchroth

Deadline:13 Jul 2026, 09:00

Tender information
Bad Kreuznach
Type
Contract
Procedure
Negotiated with a call for competition
Evaluation criteria
Quality, Cost, Price
Ref. number
2026-8000
Estimated value
€1,000,000
Duration
240 months
Langfristiger Bezug von EE-Strom aus vom Auftragnehmer auf gemeindeeigenen Flächen eigen-verantwortlich zu realisierender Windstromerzeugung insbesondere zur langfristigen Versorgung einer geplanten Nahwärmeerzeugungsanlage im künftigen kommunalen Nahwärmenetz Duchroth

Windstrom für Nahwärmeerzeugung Duchroth

Die Ortsgemeinde Duchroth liegt im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Duchroth erfreut sich während der letzten Jahre einer recht konstanten Bevölkerungszahl, ergreift ungeachtet dessen jedoch Maßnahmen, um die Gemeinde in Sachen Infrastruktur, Familienfreundlichkeit und Nachhaltigkeit auch langfristig attraktiv zu halten. In diesem Rahmen ist nach Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz und die KfW das „Quartierskonzept Duchroth“ entstanden. Zu dessen Hauptbestandteilen gehört die Entwicklung einer Nahwärmeversorgung. Diese soll die Grundlagen dafür legen, dass die gegenwärtig noch überwiegend fossil basierte Wärmegrundversorgung im vorhandenen, überwiegend historischen und denkmalwürdigen Gebäudebestand durch eine regenerative Wärmeversorgung abgelöst werden kann. Deren Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit setzt die Verfügbarkeit günstigen Windstroms voraus. Dieser soll aus bis zu fünf Windenergieanlagen (WEA) bezogen werden, die ein Privater auf gemeindeeigenen Grundstücken in einem nahegelegenen Waldgebiet plant, errichtet und betreibt. Die betreffenden Flurstücke werden dem Privaten zur Durchführung von Planung, Bau und Betrieb der WEA sowie zur Realisierung und Vorhaltung notwendiger Betriebseinrichtungen von der Gemeinde Duchroth auf der Grundlage eines langfristigen Pachtvertrages zur Verfügung gestellt. Dabei ist geplant, dass der Private in Ausübung eines von der Gemeinde auf der Grundlage des Pachtvertrages eingeräumten Rechts Eigentümer der WEA wird (vgl. § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Ausschreibungsgegenstand umfasst den Bezug von EE-Strom aus vom Auftragnehmer durchzuführender Errichtung und den Betrieb von bis zu fünf WEA auf gemeindeeigenen Flächen in folgender Abstufung: (1) Verbindlicher Leistungsumfang (WEA 1 bis 3): Für die Standorte WEA 1, WEA 2 und WEA 3 sind die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen so weit geklärt, dass die Genehmigungsfähigkeit im Rahmen eines BImSchG-Verfahrens gemäß § 35 Abs. 1 S. 5 BauGB hinreichend gesichert erscheint. Die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme dieser drei WEA ist verbindlicher Bestandteil des Auftrags. Jeder Bieter hat für die WEA 1 bis 3 ein vollständiges Angebot abzugeben. (2) Bedingt verbindlicher Leistungsumfang – Option (WEA 4 und 5): Für die Standorte WEA 4 und WEA 5 besteht zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch keine gesicherte Genehmigungsfähigkeit. Diese Standorte werden daher als Option ausgeschrieben. Stellt sich im Verlauf des Genehmigungsverfahrens heraus, dass die Genehmigungsfähigkeit eines oder beider optionaler Standorte gegeben ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die betreffende(n) WEA zu den angebotenen Konditionen zu errichten und zu betreiben. (3) Optionsrecht des Auftraggebers: Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer zur Errichtung und zum Betrieb der WEA 4 und 5 zu verpflichten, sofern die genehmigungsrechtliche Realisierbarkeit dieser Standorte festgestellt wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Option zu den im Angebot angebotenen Konditionen zu erfüllen. Die Ausübung der Option ist bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Zuschlagserteilung möglich. Die vertraglichen Regelungen des Pachtvertrages (Anlage 2) und des Stromliefervertrages (Anlage 4) gelten für die optionalen WEA entsprechend; die Pachtzeit für die optionalen WEA beginnt mit deren jeweiliger Inbetriebnahme. Der mit dieser Ausschreibung gesuchte Private entrichtet an die Gemeinde ein im Wettbewerb – mit der vorliegenden Ausschreibung – ermitteltes Pachtentgelt. Er verpflichtet sich mit dem abzuschließenden Pachtvertrag zugleich verbindlich, die künftige Wärmeerzeugungsanlage sowie einen Speicher der mit gewissem Zeitversatz aufgrund eigenständiger Vergabeverfahren realisierten Nahwärmeversorgung langfristig durch eine ausschließlich deren Versorgung dienende Stromleitung auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Stromliefervertrages mit Strom zu versorgen. Erzeugungskapazitäten, die nicht zur Stromversorgung der Wärmeerzeugungseinheit benötigt werden, kann der Private nach Maßgabe der insoweit bestehenden Regulierung anderweitig vermarkten. Aus dem geplanten langfristigen Strombezug der Ortsgemeinde Duchroth aus den auf den Pachtflächen zu errichtenden WEA ergibt sich aus Sicht der Ortsgemeinde ein vergaberelevantes Beschaffungselement. Aus diesem Grunde betrachtet die Ortsgemeinde die Verpachtung der Flächen für Errichtung und Betrieb der WEA als einen dem Vergaberecht unterworfenen Bezug von Stromlieferungen. Fachliche Einzelheiten zu den Windenergiestandorten und zum Nahwärmeversorgungskonzept der Ortsgemeinde Duchroth werden im Dokument „Besondere Vergabeunterlage“ mitgeteilt. Entsprechende Überlegungen zur Bereitstellung von Flächen zur Erzeugung von Windenergie werden gegenwärtig im Nachbarort Duchroths, der Gemeinde Oberhausen an der Nahe angestellt. Dort sind zwei Standorte für WEA in Prüfung. Diese Standorte sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Die Information über Planungen in der Nachbargemeinde ist allerdings für interessierte Marktteilnehmer im Rahmen ihrer Standort- und Investitionsplanung ggf. relevant. Fortführung der Auftragsbeschreibung unter Ziffer 2.1.4

Buyer
Gemeinde Duchroth
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